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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Isam K. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Isam K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Dr. Finckh-Krämer,

Inwieweit wird aus Ihrer Sicht unser deutsches "GG im Artikel 1" zum Schutz MenschenWÜRDE in der EU wenn es sich um angeblichen Sicherheitsaspekte ignoriert?.
Denn dort ist keine Einschränkung auf die Würde des deutschen Menschen.
Stellt die EU-Sicherheitspolitik nicht eine Gefahr da, die Diktaturen (SaudiArabien, VAE) medial und politisch hierzulande in Schutz genommen werden und blutige Putschisten (Ägypten) stillweigend unterstützt und gestärkt werden.

Um hier ein Beipiel zu bringen: Der blootige Putsch in Ägypten wird von den Grünen nicht beachtet. Die Partei hat nach meiner bisherigen Wahrnehmung keine klare Position dazu und sieht daüber hinweg und zwar proaktiv (Freiheit, Gleichheit, Staatlichkeit). Muss das so bleiben? Was ist Ihre Position dazu?

Wie stehen Sie im Nachgang zu Oslo-Vereinbarung (zw. Kolonialmacht, besetztes Volk) von 1993 zur Strangulierung der palästinensischen Bevölkerung durch die isralische Kolonialisierung der Westbank und Gaza (Mittelalterliche Belagerung aus der Luft, Land und Meer) seit 1996?
Aus Sicht der europäischen Bevölkerung mag die aktuelle EU-Politik gegenüber Arabien sicherheitspolitisch fatal sein, nun die Frage ist, zu wessen Günsten ist es denn, dass eine solche zerstörerische Politik dennoch betrieben wird?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Isam Kamel

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Sehr geehrter Herr Kamel,

auch wenn Sie Ihre Nachricht an Frau Ute Finckh-Krämer von der SPD gerichtet haben, möchte ich dennoch kurz zu einigen von Ihnen angesprochenen wichtigen Punkten Stellung nehmen.

Sie äußern Ihre Besorgnis über die Einhaltung des Grundrechts auf Menschenwürde im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bzw. der Gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU) gegenüber arabischen Staaten.

Seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon Ende 2009 ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtlich verbindlich für alle Organe und Institutionen der EU sowie für einzelstaatliche Behörden, wenn diese EU-Recht umsetzen. Dabei besagt Art. 1 der Grundrechtecharta – entsprechend Art. 1 unseres Grundgesetzes –, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Mit diesem Bekenntnis trägt die Europäische Union zu einem friedlicheren Miteinander bei und bestimmt einen gemeinsamen Menschenrechtskurs, sowohl innerhalb Europas als auch im Dialog mit anderen Nationen.

Das Europäische Parlament und die Kommission ziehen die Charta dabei zur Kontrolle des eigenen Handels regelmäßig heran.

Sofern Sie die Ereignisse der letzten Monate und Jahre in Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten ansprechen, beobachten wir die Situation mit großer Aufmerksamkeit und Sorge. Solidarität und Unterstützung Deutschlands und Europas gehören denjenigen Kräften, die einen demokratischen Neuanfang wagen wollen. Der Drang nach Freiheit und einer gesicherter Existenz darf weder in Radikalismus, Chaos noch Gewalt münden. Ein demokratischer Wandel ohne den Einsatz von Gewalt, ohne Unterdrückung oder Einschüchterungen müssen das übergeordnete Ziel sein. Dafür setzt sich die Europäische Union weiterhin ein. Die Europäische Union ist hier ein wichtiger Akteur und wird alles daran setzen, den politischen Gesprächsprozess aufrechtzuerhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan-Marco Luczak

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