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Jan-Marco Luczak
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Frage von Elisabeth S. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Elisabeth S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Luczak,

mit Interesse habe ich Ihre Homepage besucht, auf der Sie Ihre politischen Ziele eingängig in Stichpunkten aufführen. Unter dem Titel "Rechtsstaat durchsetzen" plädieren Sie dafür, jeglicher Form von Gewalt, Extremismus und Kriminalität mit null Toleranz zu begnen. Eine der von Ihnen postulierten Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Forderung ist die "Videoüberwachung gefährlicher Orte und BVG".
Dieser Vorschlag ist mir als Bürgerin besonders willkommen. Zugleich erscheint mir der Konflikt zwischen der Sicherheit bzw. der Sicherung des Einzelnen durch den Staat und der Freiheit des einzelnen Bürgers im Staat nicht so trivial zu sein, als eine ständige Überwachung bestimmter Bereiche möglich sein würde. Wie bewerten Sie als Jurist diese Überschneidung der Interessen nach Sicherheit und Freiheit des Bürgers? Auf welche Weise glauben Sie beide Rechte gewährleisten zu können, ohne das eine Recht durch die Anwendung des anderen zu beschneiden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mfg
E. Santini

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Santini,

vielen Dank für Ihre E-Mail mit der Sie die viele Bürger bewegende Frage nach der inneren Sicherheit ansprechen.

Bürgerliche Freiheitsrechte und der Schutz der Menschen vor Kriminalität bewegen sich in einem permanenten Spannungsverhältnis. "Wie viel Sicherheit braucht ein Gemeinwesen, wie viel Freiheit verträgt es?", das ist eine Frage die seit jeher Philsophen und Staatstheoretiker beschäftigt hat. Ich selbst bin der Auffassung, dass Freiheit und Sicherheit nicht - wie häufig dargestellt - als prinzipielle Gegensätze konstruiert sind. Vielmehr kann Freiheit stets nur in Sicherheit gedeihen.

Vor diesem Hintergrund befürworte ich den gezielten Einsatz technischer Überwachungsmittel im Bereich der BVG und an Orten, die von der Polizei als besonders gefährlich eingestuft wurden. Erfolge bei der Aufklärung in vielen europäischen Metropolen, aber auch in Berlin zeigen, dass Videoüberwachung ein ebenso zielsicheres wie höchst effizientes Mittel der Strafverfolgungsbehörden ist. Gleichzeitig erfüllt Videoüberwachung auch die präventiven Funktionen, Kriminalität von vorne herein zu verhindern und das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen zu erhöhen. Eine "flächendeckende" Überwachung halte ich hingegen für einen übermäßigen und auch nicht erforderlichen Eingriff.
Allerdings stellt auch die nur partielle Aufzeichnung mittels Video einen Eingriff in die Freiheitsrechte unbeteiligter Dritter dar. Deswegen sollten Aufzeichnungen nur solange gespeichert werden dürfen, wie es zur Erfüllung des Sicherungszweckes erforderlich ist. Dabei muss aber gelten, dass Datenschutz nicht zum Täterschutz verkommen darf. Dementsprechend ist die Dauer der Speicherung im Einzelfall zu bestimmen und auf diese Weise Freiheit und Sicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, mit freundlichen Grüßen

Ihr
Jan-Marco Luczak

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