Frage an Jan-Marco Luczak von Klaus L. bezüglich Soziale Sicherung
bitte beantworten Sie mir folgende Frage
wie stehen Sie zu der Sanktionen im SGB II und wie verträgt sich das Ihrer Meinung nach mit dem Grundgesetz?
Aber irgendwo ist es vorbei mit der Gelassenheit, und bei Ralph Boes ist das jetzt der Fall. „Diese Politiker, die sich nicht an das Grundgesetz halten, die gehören alle ausgetauscht. Dafür braucht es keine Mehrheit, sondern einen Menschen, der seine Stimme erhebt und sich mit seinem Leben dafür einsetzt.“ Ralph Boes hält sich für diesen Menschen.
Ralph Boes hungert jetzt schon seit 18 (!) Tagen, um die menschenunwürdige Hartz-IV-Gesetzgebung ins öffentliche Bewusstsein zu rücken..
Ich möchte gern Ihre persönliche Meinung und nicht die der Partei erfahren.
Sehr geehrter Herr Lehmann,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Fall von Ralph Boes ist mir aus der Presse bekannt. Der arbeitslose Berliner Ergotherapeut befindet sich seit dem 1. November 2012 im Hungerstreit und möchte damit seine ablehnende Haltung gegenüber den Hartz-IV-Gesetzen ausdrücken.
Grundsätzlich finde ich es gut und richtig, wenn Menschen sich für ihre Sache mit allem Nachdruck – vorausgesetzt auf friedlichem Wege – einsetzen. Ein Hungerstreik ist allerdings ein extremes Mittel, das Menschen oftmals in schier aussichtlosen und dramatischen Situationen wie etwa bei einer Gefängnishaft in Diktaturen einsetzen.
Die Lage von Herrn Boes scheint mir allerdings nicht so aussichtslos zu sein. Wie er selbst in einem Interview mit der „Jungen Welt“ vom 10. November 2012 einräumt, sind die Sanktionen des Jobcenters ein selbstverschuldetes Ergebnis. Boes sagt unter anderen: „Das Arbeitsamt will mich aber für 7,01 Euro pro Stunde in ein Callcenter schicken – was ich neben anderen Zumutungen ablehne. (…) Ich verweigere mich einfach – mit diesem ‚Sanktionshungern‘ will ich die Situation bewusst zuspitzen.“
Für solche Äußerungen fehlt mir schon etwas das Verständnis. Herr Boes scheint diejenigen Arbeitnehmer zu vergessen, die im Niedriglohnsektor arbeiten und sich ihr täglich Brot hart verdienen müssen, ohne sich für diese Arbeit zu schade zu sein. Warum es für Herrn Boes eine Zumutung sein soll, sich durch eigene Hände Arbeit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, erschließt sich mir insofern nicht.
Ich finde es richtig, dass Leistungsempfänger alle Möglichkeiten der Arbeitssuche ausschöpfen, um schnellstmöglich aus ihrer Hilfebedürftigkeit herauszukommen. Das ist das Grundprinzip des „Förderns und Forderns“.
Insofern möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es sich den bei den SGB II-Leistungen um steuerfinanzierte Leistungen handelt, die von der Allgemeinheit finanziert werden. Die Allgemeinheit stellt den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Grundsicherung zur Verfügung. Dafür kann sie auch verlangen, dass der Hilfebedürftige alles unternimmt, um seine Notsituation zu überwinden. Hier setzen die Sanktionen an. Diese können durchaus dazu beitragen, die Menschen in eine Beschäftigung zu vermitteln, ihnen aber auch verdeutlichen, dass eine Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit nicht hingenommen werden kann. Das ist und bleibt das Ziel des SGB II.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak