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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Béla G. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Béla G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Luczak,

ich schreibe Ihnen in Zusammenhang mit der Frage, "Sollen Provisionen für den Verkauf von Finanzprodukten verboten bzw. wenigstens an die Kund_innen weitergereicht werden?"
welche im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie "Mifid II” im Plenum verabschiedet wird.

Wie werden Sie sich bei dieser Abstimmung verhalten? Und hatten Sie in Zusammenhang mit dieser Abstimmung Kontakt mit Lobbyisten - wenn ja - mit wem?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Geißelhardt,

vielen Dank für Ihre Frage, die sich auf die Überarbeitung der „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ (Mifid) bezieht. Ich bin Abgeordneter des Deutschen Bundestages - es liegt daher nicht in meinem Aufgabenbereich im Europäischen Parlament abzustimmen. An der Gesetzgebung im Europäischen Parlament sind allein die Europaabgeordneten beteiligt. Kontakt zu Lobbyisten hatte ich demzufolge nicht.

Ich kann Ihnen aber gern mitteilen, wie die Abstimmung verlaufen ist. Das EU-Parlament hat der Novelle in Straßburg mit großer Mehrheit zugestimmt, wobei es den 2011 von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag („Mifid II“) teilweise verschärft hat. Dies gilt etwa für den Hochfrequenzhandel, den das Europäische Parlament unter anderem mit einer Mindesthaltefrist für Orders von 0,5 Sekunden bremsen will. Geblieben ist jedoch, dass Banken weiterhin Provisionen an ihre Mitarbeiter zahlen können, wenn diese eine Geldanlage vermitteln. Ein entsprechendes Verbot hat sich im EU-Parlament nicht durchsetzen können.

Im nächsten Schritt müssen sich nun die EU-Staaten im Ministerrat auf eine gemeinsame Position einigen, dann folgen Verhandlungen zwischen dem Ministerrat und dem Parlament.

Auf nationaler Ebene gibt es von Seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ die Initiative, ein alternatives Angebot zur provisionsbasierten Beratung und Vermittlung zu schaffen. Wir wollen das Berufsbild des Honorarberaters auch in Deutschland etablieren, umso eine Wahlmöglichkeit zur Vermittlung gegen Provision zu etablieren. Denn bei dieser Form wird die Dienstleistung Anlageberatung regelmäßig durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhält. Dieser Zusammenhang ist den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen häufig nicht bewusst. Durch eine gesetzliche Ausgestaltung der honorargestützten Anlageberatung soll Transparenz geschaffen werden, so dass sich ein Kunde dann künftig bewusst für die (provisionsgestützte) Anlageberatung oder für die Honorar-Anlageberatung entscheiden kann.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan-Marco Luczak

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