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Jan-Marco Luczak
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Frage von Barbara U. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Barbara U. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Luczak

Ich weiß nicht, ob Sie die Meldung gelesen haben, dass die BVG in Berlin wild plakatiert.
http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/bvg-plakatiert-wild-in-berlin-article984690.html

Gilt das Graffiti- Bekämpfungsgesetz nicht für alle?
Wie soll ich als Pädagogin den Jugendlichen ein Rechtsempfinden vermitteln, wenn eine Institution, wie die BVG, Strafantrag gegen Jugendliche stellt, aber die gleichen selbst Straftaten begeht?
Bleibt das straffrei?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Uduwerella,

selbstverständlich macht die Strafverfolgung auch nicht vor Anstalten des öffentlichen Rechts halt, wie die BVG eine ist. Sie sollte gerade als Institution, die eine öffentliche, hoheitliche Aufgabe wahrnimmt, eher eine Vorbildfunktion einnehmen – als Teil der Verwaltung ist die BVG an Recht und Gesetz gebunden. Wenn die BVG tatsächlich „wild plakatiert“ wäre dies auch insofern widersprüchlich, da sie auf der anderen Seite selbst unterschiedliche Sachbeschädigungen an ihren Bahnhöfen und Zügen beklagt und diese verfolgt. Nach eigenen Angaben hat die BVG im vergangenen Jahr 3,8 Millionen Euro aufgewandt, um Graffiti adäquat zu entfernen. Gerade als Geschädigter sollte die BVG wissen, welche Kosten, aber vor allem welche rechtliche Konsequenzen der Tatbestand der Sachbeschädigung (§§ 303, 304 StGB) mit sich bringt.

Insgesamt ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich um ein besseres, rücksichtsvolleres Miteinander und vor allem um ein Bewusstsein für fremdes und öffentliches Eigentum einzusetzen – dazu müssen alle beitragen, Sie als Pädagogin, ich als Bundestagsabgeordneter und eben auch die BVG.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jan-Marco Luczak MdB

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