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Jan-Marco Luczak
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Frage von Bernhard G. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Bernhard G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Luczak,
Sie sind der direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises Berlin Tempelhof-Schöneberg. Ich wohne schon seit langer Zeit in diesem Bezirk und wende mich heute mit einer für mich sehr wichtigen Frage an Sie. Am 18.8.2010 Tagen ging die ´noa bank GmbH&Co. KG´, eine alternative, ökologisch und ethisch orientierte Bank, pleite. Ca. 13.000 Anleger hatten der Bank ca. 172 Mio.€ Spareinlagen anvertraut. Die website der Bank, unter deutscher Bankenaufsicht, betont die Sicherheit der Einlagen, diese seien durch die Einlagensicherung deutscher Banken (EdB) sowie durch die Garantie der Bundesrepublik Deutschland geschützt. Viele Anleger vertrauten diser Aussage.
Schon einen Tag nach der Pleite der Bank am 19.08.2010 erklärte das Finanzministerium, daß die Garantie der Bundesregierung vom 05.10.2008 für diesen Fall nicht gälte, denn man habe mit der Garantie nur Banken gemeint, die in Folge der Finanzmarktkrise 2008 zusammenbrechen würden. Bei der noa Bank seien dagegen eigene Managementfehler schuld.
Der Wortlaut der Erklärung der Bundeskanzlerin war eindeutig: die Bundesregierung steht für die Einlagen der Sparerinnen und Sparer ein. Steinbrück ergänzte: nicht ein Sparer würde auch nur einen Euro verlieren. Die noa Bank ist eine in Deutschland lizensierte Bank mit Sitz in Frankfurt/M., sie wurde zu Beginn des Jahres von der Stftung Finanztest empfohlen und offensichtlich schon längere Zeit von der Bafin beobachtet. Aber offensichtlich ist diese Garantie ein haltloses Versprechen, auf dass man sich im Ernstfall keinesfalls verlassen kann, ist also nichts wert. Darüber bin ich fassungslos. Ich bitte Sie um Ihre Meinug zu diesem Fall. Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Glajcar,

ich bedaure, dass Sie persönlich von einer Bankinsolvenz betroffen sind und Einlagen verloren haben. Dies ist eine Erfahrung, die glücklicherweise die allermeisten Deutschen nicht teilen. Zwar gab es in den vergangenen Jahrzehnten auch in Deutschland einige Insolvenzen kleinerer Institute, aber die große Mehrzahl der Banken in Deutschland war und ist weit entfernt von einer Insolvenz.

Ob die noa Bank GmbH & Co. KG schon längere Zeit von der Bafin beobachtet wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Zum Moratorium der Bafin führte aber wohl die Insolvenz einer Tochterfirma der Bank. Diese Tochterfirma war im sogenannten Factoring-Geschäft aktiv, kaufte also Forderungen an und trieb sie ein. Wie man ein solches Geschäftsfeld „ökologisch und ethisch“ orientieren kann, erschließt sich mir jedenfalls auf den ersten Blick nicht. Offenbar hat man es aber unwirtschaftlich geführt.

Die Bank gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an. Die gesetzliche Einlagensicherung garantiert Privatkunden und Personengesellschaften, dass deren Sparbriefe, Termingelder und Kontoguthaben bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro pro Institut geschützt sind. Am 25.08.2010 hat die Bafin den Entschädigungsfall für die noa Bank GmbH & Co. KG festgestellt. Die berechtigten Anleger werden nun nach der Ermittlung der entsprechenden Daten bei der noa Bank von der Entschädigungseinrichtung angeschrieben. Ich hoffe, dass Sie über diesen Weg Ihre Einlagen - oder zumindest einen Teil davon - zurückerhalten.

Die Aussage der Bundeskanzlerin im Oktober 2008: „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“ wurde auf dem Höhepunkt der internationalen Finanzkrise im Angesicht der dramatischen Zuspitzung der Finanzprobleme der Hypo Real Estate getroffen. Ziel war, das Vertrauen der Menschen in die Sicherheit ihrer Geldanlagen zu bewahren und einen Sturm der Bevölkerung auf die Banken zu verhindern. Denn das hätte unausweichlich zu einer Kettenreaktion und in der Folge zum Zusammenbruch vieler Kreditinstitute geführt. Dieses politische Versprechen der Kanzlerin war deshalb im besten Sinne des Wortes weise und hat uns alle vor schlimmen Folgen bewahrt. Die Kanzlerin wollte und hat aber keine allgemeine Garantie für alle Institute für alle Zeiten abgeben. Dies hätte auch unabsehbare Folgen für Generationen von Steuerzahlern. Folgerichtig hätte man sonst auch das Insolvenzrecht für Banken außer Kraft setzen müssen. Dies ist aber nicht geschehen. Geschützt werden sollten vielmehr die Sparerinnen und Sparer. Dies wurde auch konkret umgesetzt, indem die Höchstsumme, die von der gesetzlichen Einlagensicherung im Entschädigungsfall gezahlt wird, von 20.000,- Euro auf 50.000,- Euro heraufgesetzt worden ist.

Ich darf im Übrigen darauf hinweisen, dass die Sparkassen und Genossenschaftsbanken (also u.a. die Volks- und Raiffeisenbanken) institutssichernden Schutzsystemen angehören. Dies hat dazu geführt, dass seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland nach meiner Kenntnis noch nie eine Sparkasse oder eine Genossenschaftsbank Insolvenz anmelden musste. Dies dürfte demzufolge der effektivste Schutz der Anleger sein. Wer sein Geld lieber woanders (und damit evtl. mit höheren Zinsen) anlegt, geht bewusst ein höheres Risiko ein. Soweit der Einlagensicherungsfonds im konkreten Fall nicht greift, muss er dieses auch tragen. Verfehlt wäre es hingegen, dieses Risiko allgemein dem Steuerzahler aufzubürden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan-Marco Luczak, MdB

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