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Jan-Marco Luczak
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Frage von Marco S. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Marco S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Luczak,

meine frage bezieht sich auf die CDS (kreditausfallversicherung) und auf die maßnahmen zur steuerung des finanzmarktes.

1. ist es möglich und auch gewollt die CDS auf eigner einer statsanleihe zu beschränken oder sollen diese CDS generell verboten werden?
(meinem verständnis nach ist es momentan möglich das jeder ob er eine staatsanleihe hält oder nicht eine CDS abschließen kann.)

2. ist die finanztransaktionssteuer als alleiniges mittel ausreichend um die finanzmärkte besser in den griff zu bekommen?

3. wofür soll das geld aus einer solchen steuer verwendet werden?

4. wie hoch schätzt man die einnahmen einer solchen steuer?

Mit freundlichen grüßen

Marco Sposato

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sposato,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu Ihren Fragen:

1. In der Bundesrepublik Deutschland sind ungedeckte Credit Default Swaps (CDS) auf Anleihen von Staaten der Eurozone seit dem 19. Mai 2010 bis vorläufig zum 31. März 2011 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt worden. Ob diese generell verboten werden sollen, wird noch diskutiert.

2. Eine Finanztransaktionssteuer oder eine Finanzaktivitätssteuer ist Teil eines Maßnahmenbündels, damit sich die Krise nicht verschärft und möglichst auch nicht in dieser Form wiederholt. Eine Finanztransaktionssteuer oder Finanzaktivitätssteuer muss vor allem wirksam sein und das heißt sie muss möglichst weltweit - und falls das nicht zeitnah umsetzbar sein sollte – zumindest europaweit eingeführt werden. Das allein reicht allerdings nicht aus, um den Primat der Politik über die Märkte wiederzuerlangen.

Als weitere Konsequenz aus der Krise wollen wir den unter Rot-Grün ausgehöhlten und geschwächten Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder stärken. Die EU-Kommission hat hierzu Vorschläge unterbreitet, die in die richtige Richtung führen. Zudem soll es eine Bankenabgabe geben. Ein weiteres Thema sind die sogenannten ungedeckten Leerverkäufe. Die (BaFin) hat begrüßenswerterweise nun ungedeckte Leerverkäufe von Schuldtiteln von Staaten der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, und ungedeckte Leerverkäufe von bestimmten Aktien vorübergehend untersagt.
Notwendig ist zudem eine bessere Beaufsichtigung der Kreditinstitute und Finanzdienstleister und eine intensivere Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene. Mit dem jetzt im Bundestag debattierten Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitalmarktrichtlinie werden die Weichen dahingehend gestellt. Mit diesen Maßnahmen sollen künftige Fehlentwicklungen vermieden und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors in Krisenzeiten verstärkt werden, damit sich Marktverwerfungen nicht mehr zu einer globalen Finanzkrise entwickeln können.

Schließlich sind zur Vorbeugung künftiger Risiken auf den Finanzmärkten Anpassungen an den Eigenkapitalregeln von Basel II notwendig. Dabei muss im Rahmen der internationalen Verhandlungen allerdings darauf geachtet werden, dass die Chancengleichheit im Wettbewerb sowohl weltweit zwischen international tätigen Kreditinstituten als auch zwischen national und international tätigen Kreditinstituten sowie zwischen Kreditinstituten verschiedener Institutsgruppen in Deutschland aufrechterhalten, wo nötig verbessert und eine Benachteiligung für die mittelständische Wirtschaft vermieden wird.

3. Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet (vgl. auch die Definition nach § 3 Abgabenordnung). Damit sind Steuern eine öffentlich-rechtliche Abgabe, denen keine bestimmte staatliche Leistung (keine Pflicht zur Gegenleistung und keine Zweckbindung des Gemeinwesens) gegenübersteht und die zwecks Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs gezahlt werden muss. Das bedeutet, dass Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer oder Finanzaktivitätssteuer nicht für einen spezifischen, zweckgebundenen Bedarf eingesetzt werden (müssen), sondern dem allgemeinen Steueraufkommen zufließen. In Anbetracht unseres Haushaltsdefizits ist dies durchaus begrüßenswert.

4. Dazu gibt es bisher keine genauen Zahlen, da das Ziel ist, eine einheitliche Steuer weltweit oder zumindest europaweit zu schaffen. Auf welche Höhe des Steuersatzes man sich dann einigen kann, bleibt abzuwarten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan-Marco Luczak, MdB

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