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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Marko P. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Marko P. bezüglich Familie

Hallo,

ich bin ein wenig verwundert über die Familienpolitik Ihrer Koalition. Stimmt es, dass Kinder reicher Familien Ihnen mehr wert sind, als Kinder ärmerer Familien? HartzIV-Kinder bekommen von Ihnen gar nix, Normalverdiener eine kleine Kindergelderhöhung, aber Besserverdiener als Gewinner eine grössere Erhöhung des Freibetrages.
Halten Sie das für sozial gerecht, dass derjenige, der es am wenigsten braucht, am meissten Unterstützung für sein Kind bekommt? Meinen Sie nicht, dass das gerade in Ihrem Wahlkreis die sozialen Unterschiede zwischen dem Süden und dem Norden noch verschärfen würde? Wie erklären Sie den alleinerziehenden Müttern, die von ALGII leben, dass sie zwar mehr Kindergeld bekommen, das aber mit ALGII verrechnet wird, sie also mit leeren Händen dastehen? Während die gutverdienende Zahnarztfamilie in Lichtenrade jetzt mehr bekommt, was sie in schöne Aktien anlegen kann? Ist das von Ihnen gewollt? Oder haben Sie den Mut, im Sinne Ihres Wahlkreises GEGEN diesen Unsinn zu stimmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Marko Preuß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Preuß,

zunächst bitte ich um Nachsicht für die späte Antwort auf Ihre Frage. In den letzten Wochen waren zunächst sehr viele organisatorische Notwendigkeiten (von Büroräumen bis Briefpapier) zu klären.

Nun zur Beantwortung Ihrer Frage:

Klarstellen möchte ich zunächst, dass der Koalition selbstverständlich alle Kinder gleich viel wert sind. Insofern ist es auch nicht richtig, wenn Sie sagen, Hartz IV Kinder bekämen "gar nix".

Tatsächlich sind die Leistungen für Kinder an die Eltern, die Arbeitslosengeld II erhalten, sogar höher als das Kindergeld, das andere Eltern erhalten. Das bleibt auch nach der vorgesehenen Erhöhung des Kindergeldes so. Der Staat hat überdies auch Sorge dafür zu tragen, dass seine Leistungen nicht dazu führen, dass Eltern sich deshalb für Kinder entscheiden, um möglicherweise ihr (staatlich finanziertes) Einkommen zu erhöhen. Deshalb ist es richtig und wichtig bei staatlichen Leistungen immer im Blick zu behalten, dass genügend finanzielle Anreize für eine Arbeitsaufnahme gegeben sind. Unser Sozialstaat ließe sich ansonsten nur sehr schwer erhalten.

Geringverdiener mit Kindern haben unter bestimmten Voraussetzungen im Übrigen zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf den so genannten Kinderzuschlag. Auch dies bleibt nach der Kindergelderhöhung so.

Die von Ihnen ebenfalls kritisierte Anhebung des Kinderfreibetrages auf 7.008,- EUR setzt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um. Dieses hat festgehalten, dass die Steuerfreibeträge den Kosten entsprechen müssen, die man aufwenden muss, um den mindestnotwendigen Lebensunterhalt (das Existenzminimum) eines Erwachsenen oder eines Kindes zu decken. Die Freibeträge werden vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen, vermindern also im Ergebnis die Steuerschuld. Bei Familien werden neben den Aufwendungen für den Lebensunterhalt der Eltern auch die Kosten für den Lebensunterhalt der Kinder berücksichtigt. Der steuerliche Freibetrag für das Existenzminimum von Kindern sorgt also dafür, dass Eltern mit Unterhaltsverpflichtungen nicht über Gebühr belastet und gegenüber Kinderlosen mit gleichem Einkommen im Steuersystem nicht benachteiligt werden. Das findet meine volle Unterstützung.

Von der Entlastung der Familien mit Kindern profitieren im Übrigen zielgenau gerade die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen: Von der Gesamtentlastung von 4,6 Mrd. EUR entfallen 4,2 Mrd. EUR unmittelbar auf die Anhebung des Kindergelds; lediglich 400 Mio. EUR (inklusive Solidaritätszuschlag) entfallen auf die Entlastung von Familien durch Anhebung des Kinderfreibetrages. Eine soziale Ungerechtigkeit kann ich vor diesem Hintergrund nicht erkennen.

Ich habe dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das diese Entlastungen regelt, daher zugestimmt. Die Entlastungen kommen auch in Tempelhof-Schöneberg der übergroßen Zahl der Familien zugute. Dies gilt sowohl für den Norden wie auch für den Süden des Bezirks.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan-Marco Luczak MdB

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