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Jan Dieren
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Frage von Meike C. •

Ab wann können wir mit der doppelten Staatsbürgerschaft rechnen? Viele Grüße aus Krefeld

Hallo Herr Dieren,
mein Name ist Meike C., ich bin gebürtig aus Dortmund und aufgewachsen in Bremen. Aufgrund familiärer Umstände sind wir (Kinder & Ehemann) seit April 2016 wieder in Deutschland ansässig. Mein Vater ist Ende 2015 verstorben und ich musste die häusliche Pflege meiner Mutter abrupt übernehmen. Unser Aufenthalt in Deutschland, ursprünglich als temporär gedacht, stellte sich in einen Dauerzustand ein. Unser Plan war bis dato nach Australien zurückzukehren. Die Weltweite Ausbreitung von Covid-19, aber auch die Einschulung unseres Sohnes änderte unvermittelt unsere Rückreise. Dennoch fehlt mir meine deutsche Staatsbürgerschaft, mir fehlt die Möglichkeit politisch mitentscheiden zu können und zu wählen und gewählt werden. Ich bin davon überzeugt, dass Wahlrecht ein Menschenrecht ist. Als Ihre Ampelkoalition verkündete endlich die doppelte Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, freute ich mich sehr. Ab wann können wir mit der doppelten Staatsbürgerschaft rechnen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau C.,

im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90 - Die Grünen und FDP darauf verständigt ein, modernes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg zu bringen. Dieses Staatsangehörigkeitsrecht soll dann auch eine Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen. Bereits nach fünf Jahren soll eine vereinfachte Einbürgerung möglich sein, in Deutschland geborene Kinder sollen mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürger*innen sein, wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort der Eltern in den letzten fünf Jahren in Deutschland gewesen ist. Mit diesem Vorhaben möchten wir den zukünftigen Weg für das Einwanderungsland Deutschland ebnen. Nach aktuellen Plänen soll noch in diesem Jahr ein entsprechender Entwurf durch das Kabinett gebracht werden und nach Zustimmung des Parlaments bestenfalls im Sommer 2023 Inkraft treten.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Dieren

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