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Jan-Christoph Oetjen
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Frage von Jan-Niklas F. •

Wieso bring die EU keine Lösungsansätze hinsichtlich der Quellensteuerproblematik, insbesondere bei Aktiendividenden, vor?

Sehr geehrter Herr Oetjen,
um für das Alter vorzusorgen setzen immer mehr junge Europäer auf Beteiligungen am Kapitalmarkt. Jedoch kommt hierbei erschwerend hinzu, dass es bei einigen !Mitgliedsstaaten der EU! sehr mühsam ist, die Quellensteuer erstattet zu bekommen. Insofern nehmen viele Anleger horrende Steuerbelastungen bei Dividenden zwangsläufig in Kauf. Als konkrete Beispiele fallen mir hierbei vor allem Frankreich und Italien ein.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.

 

vielen Dank für Ihre Frage, die insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Modellen wie der Aktienrente äußerst relevant erscheint.

Es ist richtig, dass die Besteuerung der Erträge aus Wertpapieren wie Dividenden und Zinsen momentan nicht einheitlich innerhalb der EU geregelt ist. Allerdings gelten auch in diesem Politikbereich die Grundfreiheiten. Die Mitgliedstaaten dürfen den Kapitalverkehr innerhalb der Union nicht durch Ungleichbehandlung untereinander gefährden. Das bedeutet, dass ein Mitgliedstaat Einkünfte inländischer Personen aus ausländischen Wertpapieren nicht höher besteuern darf als Einkünfte aus inländischen Wertpapieren. Somit kommt es trotz hoher Steuern in einem bestimmten Land nicht zu ungerechten Bevorteilungen von Inlands- gegenüber Auslandsinvestitionen.

Um darüber hinaus die Hindernisse für den Kapitalverkehr aufzulösen, die sich aus der Doppelbesteuerung ergeben, bestehen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen, die zwischen den konkurrierenden Steueransprüchen beispielsweise bei der Quellensteuer vermitteln. Zusätzlich dazu sind doppelte Besteuerungen rückerstattungsfähig. Momentan sind die dafür notwendigen Verfahren für Anleger allerdings recht aufwändig und zeitintensiv und wirken damit oft abschreckend.

Während das Europäische Parlament im Bereich der Steuerpolitik keine gesetzgeberischen Befugnisse hat, hat es in einer sogenannten Entschließung im März 2022 die Europäische Kommission an ihre Verpflichtung erinnert, die Kapitalunion zu vollenden und damit, sich für die Beseitigung der Unterschiede bei der Quellensteuer einzusetzen.

Und tatsächlich hat die Kommission im Juni 2023 zumindest einen Vorstoß zur Vereinfachung der Rückerstattungsverfahren vorgelegt. Teil der Strategie ist die Einführung eines digitalen Nachweises über den Steuerwohnsitz, der es erlaubt mehrere Erstattungen in einem Jahr zu beantragen. Außerdem können Mitgliedstaaten eines der beiden folgenden Verfahren oder eine Kombination aus diesen anwenden: Gemäß der „Steuererleichterung an der Quelle“ wird zum Zeitpunkt der Ausschüttung der ermäßigte Steuersatz angewandt. Beim Schnellerstattungsverfahren müssen zu viel gezahlte Steuern innerhalb von 50 Tagen zurückgezahlt werden.

Auch wenn es also bisher noch keine umfassende Harmonisierung bei der Besteuerung von Wertpapieren gibt, dienen die Bestrebungen der Kommission und die Forderungen des Parlaments - in seinen eingeschränkten Möglichkeiten - definitiv der Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen. Das ist auch aus Sicht derjenigen zu begrüßen, die  zum Zwecke der Altersvorsorge anlegen und investieren.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Brüssel

Jan-Christoph Oetjen

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