Wann erhalten Pflegekinder mit Behinderung die selbe Unterstützung wie behinderte Kinder in Herkunftsfamilien?
3Jahre gab es für unser Pflegekind keine behinderungsbedingte Unterstützung oder Beratung, dann sollte er mit Vollzeitinklusion in den Kiga. Dies wurde in TÜ nicht akzeptiert.Analog des BTHG haben wir Einzelasistenz zur Teilhabe gerichtlich erstritten.Ergebnis, das Jugendamt wollte uns das Kind wegnehmen und günstiger unterbringen.Über20.000€mussten wir einsetzen um dies zu verhindern.Wir haben ALLE PARTEIEN ANGESCHRIEBEN,nur die Linke stand uns bei.Statt Pflegeeltern zu fördern wird Überforderung unterstellt, Kinder in Heime gesteckt oder diese können jahrelang da keine Inklusion finanziert wird nicht zur Schule.Als aktiver Beistand erlebe ich dies immer wieder,sehe auch wie leibliche Familien mit behinderten Kindern unterstützt werden.Wo sind Sie wenn wir unsere Politiker benötigen?Wer ist außerhalb Wahlen Ansprechpartner?Ist Ihnen bewusst, wie viele Pflegekinder jedes Jahr ihre Familien verlassen müssen, da sie ohne Unterstützung nicht tragbar sind und wie viele Heimkosten entstehen
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihre Empörung über die geschilderte Situation gut nachvollziehen und kann Ihnen sagen, dass auch ich diese Lage für äußerst problematisch halte.
Leider kann ich Ihnen als Abgeordneter des EU Parlaments an dieser Stelle nicht weiterhelfen, da die Kinder- und Familienpolitik unter die Bundes- bzw. Länderzuständigkeit fällt und daher nicht auf europäischer Ebene behandelt wird.
Ich kann Sie jedoch auf die Drucksache 19/17473 aufmerksam machen, in welcher sich die FDP-Bundestagsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode für genau dieses Thema einsetzte: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel:
- den im Paragraph 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG geregelten Anspruch auf Elterngeld auf Pflegeeltern, die ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen, auszuweiten, während der geltende Anspruch auf Elterngeld für bereits Berechtigte unberührt bleibt;
- das Pflegegeld auf den Elterngeldanspruch anzurechnen, so dass die Summe aus beiden Leistungen nie höher ist als der Elterngeldbetrag vergleichbarer leiblicher Eltern und den Höchstbetrag des Elterngeldes nicht überschreitet;
- die Auszahlung des Elterngeldes – analog zu den Regelungen zum Basiselterngeld und zum ElterngeldPlus – auf zwölf Monate beziehungsweise maximal 28 Monate nach Aufnahme des Pflegekindes zu begrenzen, wobei der für die Lebensmonate relevante Tag der Geburt des leiblichen Kindes dem Tag der Aufnahme des Pflegekindes in die Pflegefamilie entspricht.“
Darüber hinaus finden sich in dem Koalitionsvertrag (siehe Anhang) der neuen Bundesregierung genau diese Forderung wieder. Auf Seite 101 des Vertrages heißt es: „Wir werden einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einführen“.
Wenden Sie sich für diese Thematik gerne an Ihren Bundestagsabgeordneten, oder an einen der Familienpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan-Christoph Oetjen