Frage an Jan-Christoph Oetjen von Lucas K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag,
warum lässt die EU den Angriffskrieg von Aserbaidschan in Bergkarabach unkommentiert geschehen. Wie ist es mit Menschenrechten und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker vereinbar, dass die Republik Azach noch nicht anerkannt wurde. Warum werden kein Sanktionen von der EU (Friedensnobelpreisträger) gegenüber der Türkei erhoben, wenn diese nachweislich Zivilisten, Schulen und Krankenhäuser mit Streubomben etc beschießt?
viele Grüße,
Guten Tag Herr K.,
der Konflikt um Bergkarabach und das damit einhergehende Leid für die dort ansässige Zivilbevölkerung sind zutiefst erschütternd. Der schlimmen Lage für die Menschen vor Ort ist sich die Europäische Union bewusst. Sie lässt die kriegerische Auseinandersetzung nicht unkommentiert. Zuletzt gab es am 10. März dieses Jahres eine Resolution des Europäischen Parlaments dazu. Die EU hat 2021 zusätzliche humanitäre Hilfe in Höhe von 3 Mio. EUR für die vom Konflikt betroffene Zivilbevölkerung bereitgestellt und damit zwischen Beginn der Feindseligkeiten im September 2020 und März 2021 insgesamt 6,9 Mio. EUR an humanitärer Hilfe mobilisiert.
Die Frage nach Sanktionen gegen die Türkei gestaltet schwieriger als auf den ersten Blick ersichtlich. So ist die Türkei zwar dem Übereinkommen über Streumunition ebenso wie die Konfliktparteien im Bergkarabachkonflikt, Aserbaidschan und Armenien, leider nicht beigetreten und fühlt sich dem völkerrechtlichen Vertrag daher nicht verpflichtet. Allerdings gibt es keine eindeutigen Belege für den Einsatz von Streumunition oder gezielte Angriffe auf Zivilisten in Syrien seitens der Türkei. Lediglich auf der Grundlage von Berichten, die diese Vermutungen enthalten oder Anschuldigungen erheben, ohne unabhängig überprüfbare Beweise zu liefern, kann die EU keine Sanktionen beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Christoph Oetjen
Guten Tag Herr K.,
der Konflikt um Bergkarabach und das damit einhergehende Leid für die dort ansässige Zivilbevölkerung sind zutiefst erschütternd. Der schlimmen Lage für die Menschen vor Ort ist sich die Europäische Union bewusst. Sie lässt die kriegerische Auseinandersetzung nicht unkommentiert. Zuletzt gab es am 10. März dieses Jahres eine Resolution des Europäischen Parlaments dazu. Die EU hat 2021 zusätzliche humanitäre Hilfe in Höhe von 3 Mio. EUR für die vom Konflikt betroffene Zivilbevölkerung bereitgestellt und damit zwischen Beginn der Feindseligkeiten im September 2020 und März 2021 insgesamt 6,9 Mio. EUR an humanitärer Hilfe mobilisiert.
Die Frage nach Sanktionen gegen die Türkei gestaltet sich schwieriger als auf den ersten Blick ersichtlich. So ist die Türkei zwar dem Übereinkommen über Streumunition ebenso wie die Konfliktparteien im Bergkarabachkonflikt, Aserbaidschan und Armenien, leider nicht beigetreten und fühlt sich dem völkerrechtlichen Vertrag daher nicht verpflichtet. Allerdings gibt es keine eindeutigen Belege für den Einsatz von Streumunition oder gezielte Angriffe auf Zivilisten in Syrien seitens der Türkei. Lediglich auf der Grundlage von Berichten, die diese Vermutungen enthalten oder Anschuldigungen erheben, ohne unabhängig überprüfbare Beweise zu liefern, kann die EU keine Sanktionen beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Christoph Oetjen