Frage an Jan-Christoph Oetjen von Mathias F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Oetjen,
vor einiger Zeit hatte ich diese Anfrage an Frau Ross-Luttmann gestellt.
Ich glaube allerdings, dass das Thema eher in Ihren Bereich als Mitglied
des Innenausschusses fällt.
In ihrem Nachbarland NRW hat sich eine Polizistin beschwert, dass sie zu
einer Routinekontrolle den Oberkörper frei machen musste.
Bei einem Verkehrsunfall wirken hier durch Gurt und Airbag enorme Kräfte
auf den Oberkörper, so dass eine solche Untersuchung so falsch nicht sein
kann. Zudem können auch die Herz- und Lungengeräusche mit BH nur schlecht erfasst werden. Ich denke, das Problem liegt eher darin, dass die Frau sich durch den männlichen Arzt in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sah.
In Niedersachsen werden die Bewerber für den gehobenen Polizeidienst von
einer Ärztin im Beisein von zwei Assistentinnen untersucht.
Die Männer müssen sich für diese Untersuchung vollständig entkleiden,
die Frauen behalten die Unterwäsche (zumindest teilweise) an. Die PDV 300
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/1500/drucksache-16-1537.pdf
unterscheidet für diese Untersuchung zwischen Frauen und Männern. Die Genitalien der Männer werden im Gegensatz zur BW-Musterung nicht abgetastet, sie müssen sich jedoch die Vorhaut zurück ziehen und den Genitalbereich begutachten lassen.
Bei beiden Geschlechtern muss die Haut und der Bewegungsapparat grundsätzlich vollständig kontrolliert werden.
Wieso müssen sich in Niedersachsen nur die Männer vollständig
entkleiden?
Welche Ausschlusskriterien der Diensttauglichkeit hofft die Ärztin unter
der Vorhaut der nackten Männer zu finden?
Warum müssen noch zwei weitere Frauen ohne Sichtschutz zugegen sein,
obwohl diese Untersuchung für die Männer sowieso schon deutlich
schamverletzender ist?
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Frost
Sehr geehrter Herr Frost,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich kann Ihnen zur Zeit Ihre Fragen nicht beantworten, da ich zur Zeit über keine Informationen für das Land Niedersachsen verfüge. Sie werfen allerdings ein interessantes Thema auf. Ich würde im Rahmen eine schriftlichen Anfrage an die Landesregierung versuchen Klarheit über die Problematik zu erlangen.
Die Antwort würde ich Ihnen selbstverständlich zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Christoph Oetjen
Hier die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage als
Anhang