Frage an Jan-Christoph Oetjen von Annelie T. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Oetjen,
seit sieben Jahren muss die Familie Siala/Salame getrennt voneinander leben, weil das Landratsamt Hildesheim in einem für viele Bürger unverständlichen Akt die damals 24 Jahre alte Frau und Mutter, seit 17 Jahren in Deutschland zu Hause, in ein ihr unbekanntes Land abschob. Ihre beiden Töchter musste sie ohne Abschied zurücklassen.
Hätte die von Innenminister Schünemann jüngst bekundete Absicht, das Bleiberecht zu reformieren, schon gegolten, wäre das Elend dieser Trennung nicht über die Familie hereingebrochen!
Ist es deshalb nicht auch nach Ihrer Auffassung an der Zeit, nach Mitteln und Wegen zu suchen, um den Kindern wenigstens für den Rest ihres Kinderlebens ein gemeinsames Aufwachsen zu ermöglichen, wie es dem Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention entspricht?
Kann ich davon ausgehen, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten für eine Rückkehr der Mutter und ihrer zwei jüngsten Kinder nach Niedersachsen einsetzen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Annelie Tietze
Sehr verehrte Frau Tietze,
vielen Dank für Ihr besorgtes Schreiben zu diesem wichtigen Thema.
Leider kann ich Ihnen keine wirklich befriedigende Auskunft geben. Mir verbleibt nur, darauf hinzuweisen, dass das Auswärtige Amt und insbesondere die FDP sich in besonderem Maße dafür eingesetzt haben, dass wenigstens ein Touristenvisum erteilt wird. Leider hat die zuständige Ausländerbehörde auf kommunaler Ebene dieses Anliegen nach sorgfältiger Prüfung abgelehnt. Somit sind die rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mittel leider ausgeschöpft und uns sind die Hände gebunden.
Es ist wichtig im Hinterkopf zu behalten, dass die Kinder bald ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach §25a Aufenthaltsgesetz erhalten. Dieses steht quasi unmittelbar bevor. Und auch Herr Siala hätte schon längst eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn er nicht immer wieder daran gescheitert wäre, seinen Lebensunterhalt zu sichern sowie straffrei zu bleiben. Herr Siala ist zuletzt im Jahr 2009 im relevanten Ausmaß (über 100 Tagessätze) straffällig geworden. Auch wenn das persönliche Schicksal dieser Familie durch viele besondere Härten gekennzeichnet ist, so wird doch gerade an diesem Fall deutlich, wie schwierig es ist, eine rechtsstaatlich befriedigende und gleichzeitig humane Bleiberechtsregelung zu finden.
Sie haben jedoch Recht und zudem meine volle Unterstützung, wenn Sie die grundsätzliche Neuregelung des Bleiberechts ansprechen. Dieser Fall zeigt sehr deutlich (wie viele andere zuvor auch), dass das derzeitige Bleiberecht weder logisch, noch sachgerecht und schon gar nicht human ist und die Überarbeitung deswegen umso dringender geboten ist.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort trotzdem ein wenig weitergeholfen zu haben. Ihr Engagement in Asyl- und Menschenrechtsfragen ist und bleibt von enormer Bedeutung und ich möchte Sie ausdrücklich ermuntern, auch in Zukunft unbequeme Fragen zu stellen. Bitte zögern Sie auch nicht, sich bei weiteren Fragen erneut an mich zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Christoph Oetjen