Frage von Mathias M. • 26.01.2022
Antwort von Jamila Anna Schäfer Bündnis 90/Die Grünen • 11.02.2022
Ab dem 14. Februar wird im Bundestag eine neue Allgemeinverfügung gelten, die bestimmt, dass ein Genesenennachweis höchstens 90 Tage zurückliegen darf.