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Jamila Anna Schäfer
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Frage von Mathias M. •

Wie stehen Sie zu der Sonderregelung, derzufolge der Genesenstatus für Abgeordnete des Bundestags 6 Monate lang gelten soll, während dieser Status im Übrigen auf 3 Monate verkürzt wird ?

Sehr geehrte Frau Schäfer, es zeugt von einer erstaunlichen Instinktlosigkeit der Mehrheit des Bundestags, wenn sich die Abgeordneten in einer gesellschaftlich angespannten Situation gegenüber dem Rest der Bevölkerung ohne sachlichen Grund selbst Privilegien einräumen. Ich kann nur hoffen, dass der Bundestag mit seiner Mehrheit dieses Ungleichgewicht schnellstmöglich beseitigt. Das hat nichts damit zu tun, ob der Genesenenstatus jetzt 3 oder 6 Monate gültig sein, für beides gibt es sicher Argumente. Die neue Bundesregierung hat sowieso schon ein erhebliches Defizit in der Art und Weise, wie sie ihre Politik erklärt (und das gilt leider nicht nur für das Feld Gesundheitspolitik). Eigentlich hatten wir uns alle gegenüber der Vorgängerregierung Besserung erhofft, nur leider warten wir bisher vergebens. Dann sollten aber wenigstens derartige Fehler unverzüglich korrigiert werden.

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Ab Montag den 14. Februar wird im Bundestag eine neue Allgemeinverfügung gelten, die unter anderem bestimmt, dass ein Genesenennachweis künftig den folgenden Anforderungen entsprechen muss:

- Der Nachweis der vorherigen Infektion muss durch einen PCR-Test erfolgt sein,

- das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage und

- darf höchstens 90 Tage zurückliegen.

Damit sind die Regeln nun angepasst an die RKI-Empfehlung.

Als am 15. Januar das RKI seine Empfehlung änderte, galt dies zunächst automatisch für das Infektionsschutzgesetz, nicht jedoch als bundesweite Regelung. Es musste erst in den Ländern – und eben auch im Bundestag – umgesetzt werden. Die damit zusammenhängenden Abläufe und Regularien, verursachten diese Verzögerung bis Bundestagspräsidentin Bärbel Bas die neue Allgemeinverfügung verkünden konnte.

Für Abgeordnete, die Zutritt zu Plenar- und Ausschusssitzungen haben möchten, gilt jetzt also – wie überall sonst auch – die 2G+ Regelung.

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