"Werden Sie den Antrag A-06 gegen die Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen unterstützen, der für Abstimmung bei der BDK der Grünen am 28. und 29.01. gestellt worden ist? (Siehe https://bit.ly/3zNhE0u) W
Sehr geehrte Frau Schäfer, Im Grünen-Wahlprogramm heißt es, dass „klargemacht werden [muss], für welche Einsatzszenarien der Bundeswehr die bewaffneten Drohnen überhaupt eingesetzt werden sollen, bevor über ihre Beschaffung entschieden werden kann.“ Die Festlegung auf die Drohnenbewaffnung im Koalitionsvertrag steht dazu im offenen Widerspruch. Zudem sind durch investigative Berichterstattung von „The New York Times“ kurz vor Weihnachten erneut die sehr zahlreichen willkürlichen Tötungen von Zivilist*innen durch den Einsatz von bewaffneten Drohnen bei den bewaffneten Konflikten in Afghanistan, im Irak und in Syrien enthüllt worden. (Siehe: https://bit.ly/33k4onU). Unter Einsatzszenarien und Einsatzregeln ("Rules of Engagement") ähnlich zu den Einsatzregeln, die für Bundeswehr-Drohnen vorgeschlagen werden, sind besonders viele Zivilist*innen gerade beim Einsatz von bewaffneten Drohnen "zum Schutz" von US- und NATO-Streitkräfte vor "unmittelbaren" Bedrohungen umgebracht worden sind.
Frau Schäfer hat sich bei der letzten Bundesdelegiertenkonferenz für einen ähnlichen Antrag gegen die Bewaffnung von Drohnen eingesetzt. Denn sie sieht weiterhin viele unbeantwortete Fragen und Probleme bezüglich der Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen.
Bei der Bewaffnung von Drohnen besteht die Gefahr, dass sich dadurch Kriegsführung verändert und sinkende Hemmschwellen negative Folgen haben.
Ein gravierendes Problem sind auch die zivilen Opfer der Angriffe. Einerseits werden auch Unbeteiligte psychischen Belastungen ausgesetzt, wenn bewaffnete Flugobjekte Menschen „aus dem Nichts“ töten können. Andererseits kommt es auch immer wieder vor, dass bei Angriffen zivile Personen verletzt oder getötet werden.
Darüberhinaus stellt sich weiterhin die Frage in welchen Einsatzszenarien bewaffnete Drohnen der Bundeswehr dienlich wären. Solche Drohnen wurden bisher vor allem in genau den Anti-Terror-Kämpfen eingesetzt, an denen sich die Bundeswehr bewusst nicht beteiligt hat. Beim Schutz der Bundeswehr-Truppe gibt es kaum Vorteile gegenüber herkömmlichen Aufklärungsdrohnen. Weitere sinnvolle Einsätze werden von denen, die die Bewaffnung fordern, nicht genannt.
Allerdings hat die Partei erst vor wenigen Monaten auf dem letzten Parteitag anders entscheiden und der Antrag gegen die Beschaffung von bewaffneten Drohnen wurde abgelehnt. Aus diesem Grund wird Frau Schäfer als Mitglied des Bundesvorstandes sich aber nicht dafür einsetzen können, diese Parteitagsentscheidung nach einer so kurzen Zeit und ohne Änderung der Faktenlage zu kippen. Da Frau Schäfer selbst nicht für den Parteitag delegiert ist, kann sie auch bei dieser Entscheidung gar nicht mitabstimmen.
Die Parteitagsentscheidung im Wahlprogramm beinhaltet, dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen für extralegale und völkerrechtswidrige Tötungen undenkbar und verfassungswidrig ist. Ferner wird betont, dass sie dem Schutz der Bundeswehr dienen sollen und vor einer Beschaffung klar gemacht werden muss, welche konkreten Einsatzszenarien vorgesehen sind. So spiegelt die Formulierung immerhin einige der vielen Bedenken wieder, die auch Frau Schäfer teilt.
Im Koalitionsvertrag werden zumindest letale, autonome Waffensysteme abgelehnt. Ihre internationale Ächtung soll vorangetrieben werden.