Die Beiträge der Bürgergeldempfänger*innen sind Aufgabe des Staates und nicht der Beitragszahler*innen. Die Mittel dafür müssen aber auch bereitgestellt werden.
Unter anderem werden nun zur Prüfung der Zuverlässigkeit auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt von der Waffenbehörde abgefragt.
Die Robert Bosch Stiftung handelt unabhängig von der Robert Bosch GmbH und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele. Es besteht kein Einfluss der Stiftung auf meine Mandatstätigkeit oder politische Arbeit.
Auch, wenn dieser landespolitische Vorgang außerhalb meiner Zuständigkeit als Bundestagsabgeordneter liegt, möchte ich anmerken, dass die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren in dieser Sache eingestellt hat.
Das BMF hat einen Vorschlag unterbreitet, der von den Ländern abgelehnt wurde. Es wird nun weiter an einer Regelung gearbeitet vonseiten des Ministeriums.
Leider liegt noch kein Gesetzesentwurf aus dem Gesundheitsministerium vor. Die SPD-Fraktion macht sich aber weiterhin für eine Umsetzung der 2. Säule stark.