Finden Sie es akzeptabel, dass GKV-Versicherte mit den stärksten Beitragserhebungen seit 1975 belastet werden weil der Bund für Bürgergeldempfänger den GKVs nicht auskömmliche Beiträge zahlt?
Sehr geehrter Herr Blankenburg,
die GKV-Beiträge werden zum Jahreswechsel 2025 um Ø 0,8 Prozent steigen. Damit steigt der Durchschnittsbeitragssatz von 16,3% auf 17,1%. Dies entspricht dem größten Beitragsanstieg seit 1975. Wie Chefs der GKVs schreiben, ist der Grund das Bürgergeld. Für jeden der 5,6 Millionen Empfänger wird ein Beitrag von 119 €/Monat gezahlt. Der durchschnittliche Beitragssatz eines Mindestlohnempfängers beträgt hingegen 350 €/Monat. Der durch Bund gezahlte geringe Beitragssatz führt jeden Monat zu einem immer größer werdenden Defizit bei den GKVs. In Summe ergibt sich eine geschätzte Finanzierungslücke von 9,2 Milliarden Euro, die die Versicherten jetzt über Beitragserhöhung, Erhöhung des Zusatzbeitrages und starker Erhöhung der Bemessungsgrenze stopfen müssen. D.h. zu den 37,6 Milliarden Euro, die das Bürgergeld 2024 dem Steuerzahler voraussichtlich kosten wird, kommen noch einmal 9,2 Milliarden € hinzu, die die GKV-Versicherten zu zahlen haben.
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zu diesem Thema. Wie Sie ganz richtig darstellen, zahlt der Staat den gesetzlichen Krankenkassen für Bürgergeldempfänger*innen nur einen ermäßigten Beitragssatz. Das war auch schon bei Hartz IV der Fall. Und ja, es handelt sich dabei um eine staatliche Aufgabe und nicht um eine Aufgabe der Beitragszahler*innen.
Im Koalitionsvertrag der Ampel hatten wir ursprünglich vereinbart, daran eine Änderung vorzunehmen: so wurde sich auf eine Erhöhung des Bundeszuschusses geeinigt sowie die Übernahme der versicherungsfremden Leistungen durch Steuermittel. Schlussendlich kam es dazu leider nicht, da die dafür nötigen Mittel vom damaligen Finanzminister nicht bereitgestellt wurden. Aufgrund der Anhebung des Bürgergeldsatzes sind aber dennoch die vom Bund gezahlten Beiträge in ihrer Höhe zuletzt gestiegen.
Eine vollständige Übernahme der Beiträge von Bürgergeldempfänger*innen durch Steuermittel würde eine Beitragssteigerung aber wohl nicht vollends verhindern – denn: unserer Gesellschaft altert und wird dadurch auch kränker, was zu wachsenden Kosten im Gesundheitsbereich führt. Daher ist die Haltung, die aktuelle Beitragserhöhung würde sich alleinig auf die geringen Beiträge von Bürgergeldempfänger*innen beziehen und alle Probleme wären gelöst durch eine gesamte Übernahme durch Steuermittel, etwas einseitig. Es braucht daher eine grundsätzliche Reform, um unser Gesundheitssystem und die gesetzliche Krankenversicherung auf breites Fundament zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Blankenburg