Isabel Mackensen-Geis
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SPD
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Frage von Willi L. •

Wie stehen Sie zur Impflicht? Bin selber 3* geimpft, die diskriminierende Spaltrede von Karl Lauterbach heute 17.3. über die "nicht Geimpften" hat mich betroffen gemacht. Blamabel, Starrsinnig !!

Sehr geehrte Frau Mackensen-Geis,
Ich finde es ist nicht akzeptabel, wenn ein Bundestagsabgeordneter und Minister derart die 10 Mio. (?) "Nicht Geimpften" verunglimpft und diffamiert. Sein beständiger Verweis auf den Stand der Wissenschaft übergeht, das es auch andere profunde Wissenschaftsmeinungen gibt, die auch auf Impfschäden mit Todesfolge hinweisen. Seine Wahrsagungen und Panikmachungen gingen oft daneben, werden aber leider vergessen, wie zum Beispiel im Herbst: "Bis März sind alle geimpft oder gestorben" usw.
Diskriminierung kein guter Politikstil ! Oder geht es dabei nur um die Vermeidung von Worten wie "M...köpfe", "Z... schnitzel" oder mangelhaftes Gendern ?
Ganz abgesehen davon, sollten wir als einziges Land in Europa eine Impflicht durchsetzen ?
Alle Anrainerstaaten nehmen davon Abstand.
Mit freundlichen Grüßen
Willi L.

Isabel Mackensen-Geis
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Debatte um eine allgemeine Impfpflicht.

Impfungen sind schon immer Teil der gesellschaftlichen und politischen Diskussion. Vor der Corona-Pandemie haben wir im Bundestag zuletzt Ende 2019 über die Einführung einer Masern-Impfpflicht diskutiert. Sowohl bei dieser als auch jüngst bei der Entscheidung bezüglich einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Rahmen der Corona-Pandemie habe ich mir im Vorfeld der Abstimmungen ausführlich Gedanken über meine Entscheidung gemacht und habe mich umfassend informiert. Letztendlich bin ich zu dem Schluss gekommen, dass sowohl eine einrichtungsbezogene Masern-Impfpflicht als auch eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht, so wie sie im Gesetzentwurf ausgestaltet wurde, für mich vertretbar sind. Bezüglich einer allgemeinen Impfpflicht habe ich mich jedoch immer klar dagegen ausgesprochen, da ich es als einen starken Eingriff in die persönlichen Entscheidungsrechte empfinde.

Für mich ist es entscheidend, dass wir als Staat die Verantwortung übernehmen, alle im Blick zu haben und zu verhindern, dass wir im Herbst eine erneute Welle wie die jetzige erleben und Gefahr laufen, unser Gesundheitssystem zu überlasten. Diejenigen, die am meisten gelitten haben und denen meine absolute Solidarität gilt, sind die Kinder, Jugendlichen und die sogenannten Hochrisikogruppen. Sie haben in den letzten zwei Jahren unfassbar große Opfer gebracht. Deshalb neige ich nach reiflicher Überlegung und Abwägung der genannten Punkte dem „Gesetz zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ zu. Dieses sieht vor, dass alle Erwachsenen über ihre Krankenkassen ein Gesprächsangebot erhalten. Individuell sollen Fragen, Sorgen und Ängste bei einer ärztlichen Impfberatung besprochen werden. Durch die Einführung einer verpflichtenden Beratung für alle Personen ab 18 Jahren, die noch nicht über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, in Kombination mit der Möglichkeit einer Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren für die Corona-Schutzimpfung, unter Vorbehalt einer Bewertung der Situation im Herbst, wird eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert.

Während für die meisten Menschen die Infektion mit SARS-CoV-2 weniger schwerwiegend verläuft, besteht für bestimmte Personengruppen aufgrund ihres Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen COVID-19-Krankheitsverlauf sowie für eine Hospitalisierung. So ist dies beispielsweise bei Personen, die 50 Jahre und älter sind, der Fall – und hier insbesondere bei dem ungeimpften Teil dieser Bevölkerungsgruppe, der auch bei der Omikron-Variante stärker von Infektionen, schweren Erkrankungen und Hospitalisierungen betroffen ist, als der geimpfte Teil.

Bis zum 15. September 2022 müssen alle Erwachsenen entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über den Nachweis über die Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung verfügen. Darauf aufbauend werden in einem zweiten Schritt die Voraussetzungen geschaffen, damit rechtzeitig vor einer für den Herbst und Winter 2022/2023 zu erwartenden weiteren Infektionswelle eine Impfpflicht ab 50 Jahren durch gesonderten Beschluss des Deutschen Bundestages eingeführt werden kann, sofern es die Infektionslage und der Stand der Impfkampagne nach den zum betreffenden Zeitpunkt vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erfordern.

Die Regelung wird vierteljährlich evaluiert und ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Ich weiß, dass Karl Lauterbach bei all seinen politischen Entscheidungen und Statements stets ein umfassendes Portfolio an wissenschaftlichen Studien zurate zieht. Es ist keinesfalls das Ziel der Bundesregierung sowie das Ziel von meinen Kolleg:innen der SPD-Bundestagsfraktion und mir einseitige Erkenntnisse der Wissenschaft politischen Entscheidungungen zugrunde zu legen. Dies zeigt nicht zuletzt die Zusammensetzung des von Olaf Scholz implementierten Expert:innenrates der Bundesregierung, dem sowohl Befürworter:innen als auch kritische Stimmen der aktuellen Corona-Politik angehören. Ich bin froh, dass er dieses unabhängige Gremium geschaffen hat, um eine transparentere Pandemiepolitik zu schaffen. Unsere Demokratie lebt von vielfältigen Meinungen und dementsprechend ist auch der Diskurs ausgerichtet.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüße

Isabel Mackensen-Geis

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