Isabel Mackensen-Geis
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Frage von Roland W. •

Also das würde mich auch mal interessieren, warum man abgeschobenen Flüchtlingen auch noch sog. Handgeld in Höhe von EUR 1.000,- pro Person mit gibt? Unseren Rechtsstaat versteht das Volk nicht mehr!

Isabel Mackensen-Geis
Antwort von
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Straftäter, die nach Afghanistan abgeschoben werden, erhalten ein "Handgeld" von 1.000 Euro, um sicherzustellen, dass sie nach ihrer Rückkehr in der Lage sind, ihre grundlegendsten Bedürfnisse für einen Übergangszeitraum von sechs bis neun Monaten zu decken. Diese finanzielle Unterstützung dient dazu, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vermeiden, die eintreten könnte, wenn sie ohne jegliche Mittel in ein Land zurückkehren, in dem die Versorgungslage äußerst schwierig ist.

Das Bundesinnenministerium hat den Bundesländern empfohlen, diese Zahlung zu leisten, um rechtlichen Bedenken vorzubeugen, die ein Abschiebungsverbot zur Folge haben könnten. Gerichte haben in ähnlichen Fällen entschieden, dass Abschiebungen nur dann zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass die abgeschobenen Personen nicht unmittelbar in eine existenzielle Notlage geraten. Das Handgeld ist also eine Maßnahme, um das menschenwürdige Existenzminimum nach der Rückkehr für eine gewisse Zeit zu sichern und damit die Abschiebung rechtlich durchführbar zu machen.

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