Isabel Mackensen-Geis
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SPD
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Frage von Klaus H. •

Was gedenken sie zur Stärkung der Schwerbehindertenverter zu tun und welchen starken Anreiz setzen sie den Firmen mehr schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen zu beschäftigten

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Anfang. Leider ist die Stärkung der Schwerbehindertenvertretung auf halben Wege stehen geblieben.
Auch die Ausgleichsabgabe ist für viele Firmen ein Taschengeld mit dem sie sich freikaufen können. Hier sollte die Ausgleichsabgabe sich an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientieren, z.b. das prozentual am Ebit die Ausgleichsabgabe bemessen wird. Das wäre gerechter.

Isabel Mackensen-Geis
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hummel,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Behindertenpolitik.

In unserer Gesellschaft muss das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich sein. Menschen mit Behinderungen sollen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Auch für sie gilt das Recht auf gute Arbeit. Das werden wir durch die Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen und die Weiterentwicklung der Ausgleichsabgabe unterstützen. Viele Menschen mit Behinderungen sind gut oder sogar sehr gut ausgebildet und in Zeiten des Fachkräftemangels begehrte Arbeitskräfte. Wir setzen uns dafür ein, dass eine einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber:innen kleiner und mittlerer Unternehmen geschaffen wird, die bei Fragen beispielsweise zu Barrierefreiheit oder Lohnzuschüssen berät.

Das gesellschaftliche Leben muss auf allen Ebenen für Menschen mit Behinderung inklusiv gestaltet werden. Dabei ist Barrierefreiheit unverzichtbar. Wir werden vor allem die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützen. Der große Mangel an barrierefreiem bzw. -armem Wohnraum und anderen Freizeiteinrichtungen muss behoben werden. Wir werden ein Bundesprogramm Barrierefreiheit initiieren, das über entsprechende Ressourcen verfügen muss.

Damit beispielsweise Menschen mit Behinderungen auf dem Ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können, müssen wir die assistierte Ausbildung nach SGB III ausbauen als wichtigen Bestandteil für gleichwertige Berufschancen. Die Inklusion auf europäischer Ebene voranzutreiben, liegt uns ebenfalls stark am Herzen. Nur wenn wir mit den europäischen Partnern gleiche Werte vertreten, können wir für die Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsstaaten gleiche Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe schaffen. Für eine erfolgreiche Partizipation am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung braucht es eine angemessene Interessenvertretung in den Unternehmen. Inklusion findet überwiegend in den Unternehmen statt, in denen es selbstbewusste und gut geschulte Schwerbehindertenvertretungen gibt. Im Bundesteilhabegesetz haben wir eine Anhörungspflicht der Schwerbehindertenvertretungen vor einer Kündigung verankert. Wir brauchen aber darüber hinaus ein umfassendes Informationsrecht der Schwerbehindertenvertretungen, das bei Missachtung auch die Möglichkeit von Sanktionen vorsieht.

Wir brauchen zentrale verlässliche Ansprechpartner für Arbeitgeber. Diese zentrale Stelle stünde unabhängig und trägerübergreifend in allen Fragen von Ausbildung und Beschäftigung dem Arbeitgeber als Ansprechpartner zur Verfügung und soll die Eingliederungshilfen bündeln. Außerdem wird eine neue Stufe der Ausgleichsabgabe für diejenigen Unternehmen, die gesetzlich zur Beschäftigung verpflichtet sind und trotz Unterstützungsstrukturen dauerhaft keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, benötigt. Dazu soll es eine zeitlich gestaffelte Erhöhung der bisher bestehenden Stufe in Höhe von 650 € geben. Eine umfassende Mitbestimmung bei der Festlegung der Verfahrensordnung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, sowie verpflichtende Leitlinien für Betriebe, in denen es keine Interessenvertretung gibt, die über die Durchführung des Eingliederungsmanagements wacht, wird zudem benötigt.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Isabel Mackensen-Geis

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