Hallo Frau Mackensen-Geis, unterstützen Sie den Antrag zur Prüfung des AfD-Verbotsverfahrens?
Wenigstens die Prüfung des Antrags wäre eine Möglichkeit, ein klares Zeichen gegen Rechts zu setzen.

Vielen Dank für die Anfrage. Ich teile die Sorge um den Erhalt und den Schutz unserer Demokratie, die durch rechtsextreme Strömungen gefährdet wird. Es ist in der Tat unsere gemeinsame Aufgabe, demokratische Werte zu verteidigen und rechtsextremen Kräften keinen Raum in unserem politischen System zu lassen.
Die Entscheidung, einen Antrag auf Parteiverbot zu unterstützen, fällt nicht leicht. Ein Parteiverbot ist immer das letzte Mittel, da es an sehr hohe Hürden gebunden ist, die in einer wehrhaften Demokratie auch gerechtfertigt sind. Das Grundgesetz garantiert uns die Freiheit der politischen Willensbildung und schützt Parteien vor willkürlichen Verboten. Ein Verbot kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Partei aktiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Aus diesem Grund sollte ein Verbot stets als allerletztes Mittel in Erwägung gezogen werden. Dennoch habe ich mich entschieden, den Antrag zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD zu unterstützen, da ich überzeugt bin, dass die AfD diese roten Linien überschreitet.
Es ist an der Zeit, konkret zu handeln, um unsere Demokratie vor den menschen- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD zu schützen. Die AfD stellt eine ernsthafte Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar, und es ist von größter Bedeutung, dass wir diese Bedrohung rechtzeitig und entschieden angehen. Dafür müssen wir auch den rechtlichen Weg nutzen, um die Verfassungsmäßigkeit der AfD und ihrer Strukturen zu überprüfen und gegebenenfalls ein Verbot zu erwirken.
Ich bin mir bewusst, dass dieser Antrag in der Öffentlichkeit und unter vielen Menschen auf große Unterstützung stößt. Hunderttausende fordern zurecht ein Verbot der AfD, um die Menschenwürde und unsere Demokratie zu schützen. Ein Scheitern dieses Verfahrens würde die AfD möglicherweise noch weiter stärken – aber auch dann gibt es immer noch die Möglichkeit, einzelne Landesverbände oder die Jugendorganisation der AfD zu verbieten oder sie von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Das Bundesverfassungsgericht muss diese Optionen prüfen, und das kann nur geschehen, wenn der Antrag im Bundestag eine Mehrheit findet.
Die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Parteiverbot der AfD hält auch eine Gruppe von 17 bedeutenden deutschen Staatsrechtlerinnen für gegeben. In einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme, die an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss des Bundestages übermittelt wurde, kommen sie zu dem Schluss, dass die Anstrengung eines Parteiverbotsverfahrens nicht im Belieben der Antragsberechtigten liegt, sondern eine politische Aufgabe und Verantwortung darstellt. Diese Einschätzung unterstreicht einmal mehr die Dringlichkeit und Notwendigkeit, dass der Bundestag hier handelt, um der Verantwortung gegenüber unserer Demokratie gerecht zu werden.
Die Situation ist ernst, und wir dürfen jetzt nicht zögern. Ich setze mich dafür ein, dass der Antrag zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD zeitnah und erfolgreich abgestimmt wird. Auch wenn politische Auseinandersetzungen mit der AfD weiterhin notwendig sind, muss die juristische Prüfung parallel dazu stattfinden.
Für mich ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, und ich hoffe, dass auch viele meiner Kolleginnen und Kollegen die Verantwortung erkennen, die wir als Volksvertreterinnen in dieser Frage tragen.