Isabel Mackensen-Geis
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Frage von Klaus S. •

Frage an Isabel Mackensen-Geis von Klaus S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Mackensen,

was tun Sie GEGEN die Rentenbesteuerung? Ich habe 50 Jahre gearbeitet, mein Lohn/Gehalt wurde immer ordnungsgemäß versteuert und jetzt sogar meine Rente - über 1500€ / Jahr. Eine Schweinerei sondersgleichen. Seit Februar 2005 in der Agenda 2010 festgelegt (Steinmeier). Meine Großeltern als auch meine Eltern mussten im Rentenalter keine Steuern entrichten !!!
Was denken Sie dagegen zu tun?
Vielleicht erhalte ich eine zufriedenstellende Antwort.

Mit den besten Grüßen,
Klaus Schneider

Isabel Mackensen-Geis
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rentenbesteuerung. Ich freue mich, dass wir darüber auch bereits schon persönlich sprechen konnten.

Rentenbesteuerung ist kein neues Phänomen, sondern eine Besteuerung gab es auch vor 2005 schon. Man unterscheidet bei der Rentenbesteuerung zwei Arten: Die vorgelagerte und die nachgelagerte Besteuerung. Bei der vorgelagerten Besteuerung (die Variante, die auch Ihre Eltern betroffen hat) werden die eingezahlten Beiträge besteuert und die Rentenleistung ist frei. Bei der nachgelagerten Besteuerung (die Variante, die derzeit gilt) wird die Rentenleistung besteuert und die Beiträge sind frei.

Bis zum Altersvorsorgegesetz 2005 wurden Beamtenpensionen gemäß der nachgelagerten Besteuerung besteuert und die Renten der gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer:innen gemäß der vorgelagerten Besteuerung. Das Bundesverfassungsgericht urteilte jedoch, dass diese Ungleichbehandlung nicht länger durchgeführt werden sollte. Da Beamt:innen keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, wurde das Rentensystem der gesetzlich Rentenversicherten umgestellt. Dieser Systemwechsel von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise bis mindestens 2040 und wird pro Rentenjahrgang verändert. Die Renten werden über diesen Zeitraum nur anteilig besteuert, sodass die bereits eingezahlten besteuerten Beiträge berücksichtigt werden und zu keinem Zeitpunkt eine Doppelbesteuerung vorgenommen wird.

Klar war und ist für uns als SPD-Bundestagsfraktion immer: Eine Doppelbesteuerung darf es nicht geben.

Durch ein jüngstes Urteil des Bundesfinanzhofs wurde uns noch einmal bestätigt, dass der vollzogene Systemwechsel rechtlich in Ordnung ist, die Übergangsfrist jedoch wahrscheinlich verlängert werden muss, um einer Doppelbesteuerung vorzubeugen. Dieses Thema muss gleich zu Beginn der nächsten Legislatur angegangen werden.

Klar sollte in jedem Fall sein: Die Umstellung im Jahr 2005 wurde nicht vollzogen, damit der Staat mehr Einnahmen generieren kann. Im Gegenteil, die nachgelagerte Besteuerung ist für den Staat sogar eher unvorteilhaft, jedoch gerecht im Sinne der Gleichbehandlung von Beamt:innen und gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer:innen.

Ich hoffe, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort geliefert zu haben. Wenden Sie sich bei Nachfragen gerne direkt an mich unter isabel.mackensen@bundestag.de.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen
Isabel Mackensen-Geis

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