(...) Nun zum meinem Ziel, welches Sie in Ihrem letzten Absatz versucht haben zusammenzufassen: Ich persönlich unterscheide nicht, ob bei der Begehung von Straftaten, bis hin zu vorsätzlichen Tötungsdelikten, Menschen durch den Einsatz von legal oder illegal erworbenen Schusswaffen zu Opfern wurden. Deshalb geht es mir insgesamt darum, die Zahl der im Umlauf befindlichen einsatzfähigen Schusswaffen in privatem Besitz deutlich zu begrenzen. (...)
(...) die Bekämpfung von illegalem Waffenbesitz ist Teil der Kriminalitätsbekämpfung. Aspekte der Kriminalitätsbekämpfung werden in verschiedenen Gremien auf aktueller Basis diskutiert. (...)
(...) ich habe keine härteren Strafen für Vergehen gegen das Waffengesetz gefordert. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage, die sie im Grunde schon selbst beantwortet haben: Illegaler Waffenbesitz ist, wie der Begriff "illegal" schon sagt, ungesetzlich bzw. (...) Um es auf den Punkt zu bringen: Verbotener als verboten geht nicht. (...)
(...) Ich nehme an, dass Sie die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage gelesen haben. Dieser können Sie entnehmen, dass bei 5 von 7 sogenannten Amokläufen legale registrierte Schusswaffen benutzt wurden. Die bisherige Auflage aus dem Waffengesetz, Munition und Schusswaffe nur in getrennten Behältnissen aufzubewahren, greift hierbei zu kurz. (...)
(...) Die Aussage der Bundesregierung, dass bei 5 von 7 sogenannten Amokläufen legale registrierte Schusswaffen benutzt worden sind, hat uns dazu veranlasst die Forderung nach einer örtlich getrennten Lagerung von Waffen und Munition wieder ins Gespräch zu bringen. Mit ist bewusst, dass auch dies die Zahl der Waffen in Deutschland nicht reduzieren würde. (...)