Frage an Irene Mihalic von Peter G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mihalic,
Sie bzw. Ihre Partei wollen also die Lagerung von Munition in Privaträumen verbieten.
Was ist dann mit den Wiederladern die nach aufwendiger Regelüberprüfung und bestandenem Lehrgang die Erlaubnis nach § 27 SprengG erhalten haben, ihre Munition für den privaten Gebrauch selbst herstellen zu dürfen?
Verbieten wir die dann auch gleich mit oder wie??
Das riecht schon wieder verdächtig nach Veggie-Day bzw. Sex mit Kindern ist erlaubt aber Fleisch essen ist böse!
Da kann man Ihnen und Ihrer Verbotspartei für die nächsten Wahlen nur ähnlich großen "Erfolg" wünschen wie bei der letzten Bundestagswahl!
Ein Grüner ist offensichtlich erst dann zufrieden wenn er jemandem etwas verbieten kann.
Haben Sie noch nicht bemerkt daß die Leute davon mittlerweile die Schnauze reichlich voll haben?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Grill
Sehr geehrter Herr Grill,
auch wenn ich der Art und Weise wie Sie ihr Schreiben formuliert haben entnehme, dass sie nicht ernsthaft eine Reaktion erwarten, möchte ich Ihnen dennoch antworten.
Ich nehme an, dass Sie die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage gelesen haben. Dieser können Sie entnehmen, dass bei 5 von 7 sogenannten Amokläufen legale registrierte Schusswaffen benutzt wurden. Die bisherige Auflage aus dem Waffengesetz, Munition und Schusswaffe nur in getrennten Behältnissen aufzubewahren, greift hierbei zu kurz. Daher halte ich es für richtig eine vielfach erhobene Forderung erneut zur Diskussion zu stellen: Die örtlich getrennte Lagerung von Schusswaffen und Munition. Denn die Gefahr ist schlicht zu groß, dass sich Unbefugte Zugang zu den Waffen zusammen mit der Munition verschaffen bzw. die Waffen gegen Menschen eingesetzt werden.
Weitere Ausführungen dazu finden Sie auch den Antworten auf die anderen Fragen zu dem Thema, die an mich gestellt wurden.
Mit freundlichen Grüßen,
Irene Mihalic