Frage an Irene Mihalic von Georg F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Mihalic,
ich bin (so wie Sie) ehemaliger Polizeibeamter, außerdem Jäger, und als Jagdaufseher für ein Revier in Rheinland-Pfalz zuständig.
Erklären Sie mir bitte, wie ich nach Ihren Plänen der zentralen Lagerung von Munition nachts um 03:00 Uhr -wenn mich der Anruf unserer Ex-Kollegen ereilt- meine Jagdmunition erhalte, um meine nach dem Bundesjagdgesetz und dem Tierschutzgesetz vorgeschriebene Pflicht zu tun, und ein verunfalltes Wildtier erlösen muß.
Erklären Sie mir bitte, woher ich nach Ihren Plänen morgens um 05:00 Uhr beim ersten Tageslicht meine Munition für die Kurzwaffe erhalte, um damit zusammen mit meinem geprüften Jagdhund ein am Abend zuvor angefahrenes oder verletztes Wildschwein nachzusuchen.
Außerdem bin ich Sportschütze. Ich war über 15 Jahre Mitglied der Deutschen Nationalmannschaft eines behördlich anerkannten Schießsportverbands, und habe neben den "normalen" Wettkämpfen an vielen Europa- und Weltmeisterschaften rund um den Erdball teilgenommen.
Erklären Sie mir bitte, woher ich nach Ihren Plänen meine Trainings- und Wettkampfmunition bekomme (und wieder abgebe), wie die Verfügung während mehrtägiger Wettkämpfe im In- und Ausland geregelt wird, und erklären Sie mir bitte auch, wie mit meiner Erlaubnis nach §27 SprengG verfahren wird, mit der ich mir meine Munition für Sport und Jagd selber herstelle.
Bitte erklären Sie mir abschließend noch, wie nach Ihren Plänen eine Verbesserung der inneren Sicherheit erreicht wird. Wenn ich nämlich ein böser Mensch bin, wütend oder vielleicht verwirrt oder im Beziehungsstress, dann hole ich meine Munition aus der zentralen Lagerung und stelle damit böse Dinge an...
Frau Mihalic, mir ist durchaus bewußt, daß Sie provokative Forderungen stellen, um das finale Ziel Ihrer Partei "Abschaffung des legalen Waffenbesitzes" wieder in den medialen Fokus zu rücken. Sie sollten aber zumindest das Rückgrat haben, den Menschen zu erklären, wie Sie Ihre Pläne konkret umsetzen wollen.
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr Fabricius,
es ist zutreffend, dass Menschen, welche die Absicht verfolgen andere Menschen vorsätzlich zu töten, ihre Munition ggf. auch aus einer zentralen Lagerung holen können, um ihre Pläne in die Tat umzusetzen. Dann stimmen Sie mir sicherlich zu, dass man es diesen Menschen so schwer wie möglich machen sollte, ihre Taten auszuführen. Denn es braucht ja auch nicht immer den bösen Willen von legalen Waffenbesitzer*innen. Es reichen schon kleine Nachlässigkeiten bei der Aufbewahrung und Sicherung aus, um böswilligen Menschen den Zugang zu einsatzfähigen Schusswaffen - wenn auch ungewollt - zu ermöglichen. In diesem Sinne greift die bestehende Regelung, dass Munition und Waffen in getrennten Behältnissen zu lagern sind, zu kurz. Deshalb sollten in privaten Wohnungen grundsätzlich keine einsatzbereiten Waffen zugänglich sein. Es ist sinnvoll Waffen und Munition, bei entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und Zugangskontrollen dort zu lagern, wo sie legal eingesetzt werden können. Bei Sportschützen wäre das der Schießstand bzw. das Vereinshaus. Eine Alternative wäre die örtlich getrennte Lagerung von Munition und Schusswaffe. Daher sollte mindestens die Munition außerhalb der privaten Wohnung aufbewahrt werden. Wenn die Munition in besonders gesicherten Räumen beim Verein lagert, wären in den Privatwohnungen keine einsatzbereiten Schusswaffen mehr zugänglich. Die Regelung aus § 27 SprengG bliebe davon ggf. unberührt. Schließlich bestünde ja noch die Alternative, anstelle der Munition die Schusswaffe außerhalb der privaten Wohnung zu lagern. Bei Jägerinnen und Jägern, die auch eine Berechtigung zum Führen ihrer Jagdwaffen besitzen, könnten abweichende Regelungen gefunden werden, die der besonderen Situation, wie dem Fehlen von Vereinshäusern, gerecht werden.
Weitere Informationen finden Sie in einem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 17. Wahlperiode: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702130.pdf
Wir werden unsere Positionen zu diesem Thema auf aktueller Basis weiter diskutieren.
Nun zum meinem Ziel, welches Sie in Ihrem letzten Absatz versucht haben zusammenzufassen: Ich persönlich unterscheide nicht, ob bei der Begehung von Straftaten, bis hin zu vorsätzlichen Tötungsdelikten, Menschen durch den Einsatz von legal oder illegal erworbenen Schusswaffen zu Opfern wurden. Deshalb geht es mir insgesamt darum, die Zahl der im Umlauf befindlichen einsatzfähigen Schusswaffen in privatem Besitz deutlich zu begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Irene Mihalic