
(...) wie ich in der Antwort auf die Frage von Herrn Fabricius schon ausgeführt habe, könnten bei Jägerinnen und Jägern, die auch eine Berechtigung zum Führen ihrer Jagdwaffen besitzen, ggf. abweichende Regelungen gefunden werden, die der besonderen Situation, wie z.B. dem Fehlen von Vereinshäusern zur Aufbewahrung von Munition bzw. Schusswaffen, gerecht werden. (...)