Frage an Irene Mihalic von Kenneth S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mihalic,
in Ihrer Antwort an Herr Fabricius ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78339--f424082.html#q424082 ) halten Sie noch immer an einer zentralen Aufbewahrung von Munition fest. Gehen sogar soweit, die Sportwaffen, entgegen allen Einwänden von Sachverständigen des Innenausschusses, zentral zu verwahren.
Da sie so von Ihrer Forderung überzeugt sind, fordere ich Sie nun hier öffentlich dazu auf, nicht nur Ihre Forderung wieder und wieder und wieder anzuführen, sondern den Lesern und damit den Bürgern, Wählern, Sportschützen, etc. zu schildern, wie Sie eine solche Lagerung umgesetzt sehen würden. Dazu einige Fragen:
1. Wie soll ein Sportschütze, die Jäger nehmen Sie ja bereits aus der Forderung wieder heraus, an seine Munition kommen, wenn er auf einen Auswärtswettkampf fahren muss und die nicht Verschossene Munition nach Wettkampfende zurück an die Lagerstelle bringen?
2. Wie soll ein Sportschütze Munition bei seinem Büchsenmacher/Waffenhändler legal erwerben, wenn er die Munition nicht zu Hause aufbewahren darf, um sie ggf. einige Tage nach dem Erwerb an die Zentrale Lagerstelle zu verbringen?
3. Darf nach Ihrem Plan nur noch die erforderliche Munition per Versandweg direkt an den Verein geliefert werden, ohne bei dem rechtmäßigen Eigentümer, dem Sportschützen, zwischengelagert zu werden?
4. Wie soll auf dem Schießstand nach Ihrer Meiunung die Ausgabe der Munition und die Rückgabe, die nicht verschossen wurde, erfolgen?
5. Welche Personen des Schützenvereins, dürfen nach Ihrer Meinung über die Schlüsselgewalt zu der Munitionskammer verfügen?
6. Wer ist in Ihren Augen, wenn Sie den staatlich mehrfach überprüften Sportschützen schon derart misstrauen, ausreichend Zuverlässig, im Sinne des Waffengesetzes, um die dauerhafte Schlüsselgewalt über mehrere Tausend Schuss Munition, für die diese Person ggf. keine Erwerbsberechtigung besitzt, zu haben?
Mit misstrauenden Grüßen zu Ihrer Partei
Kenneth Smith
Sehr geehrter Herr Smith,
Sie stellen die Forderung erheblich verkürzt dar. Denn grundsätzlich sollten sich keine einsatzfähigen Schusswaffen in Privatwohnungen befinden. Dies kann auch durch die örtlich getrennte Lagerung von Schusswaffen und Munition erreicht werden. Im Sinne der Forderung kommen demnach mehrere Varianten der Aufbewahrung in Betracht. Es geht also darum Wege zu finden, den Bestand an einsatzfähigen Schusswaffen in privatem Besitz deutlich zu begrenzen. Maßstab muss hier der tatsächliche und nachgewiesene Bedarf sein. Ob sich die von Ihnen aufgeworfenen Fragen am tatsächlichen Bedarf orientieren, sollte im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden, wenn ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Beratung vorliegt. Das Verfahren ist Ihnen ja bekannt, weshalb ich nicht näher darauf eingehen muss. Die konkrete Umsetzung liegt, nach der Festschreibung entsprechender Rahmenbedingungen im Gesetz, in der Verantwortung der Vereine bzw. der Besitzer*innen von Schusswaffen und Munition.
Weitere Erläuterungen finden Sie in einem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 17. Wahlperiode, den ich bereits der Antwort auf die Frage von Herrn Fabricius beigefügt habe. Unsere Positionen zu diesem Thema werden wir auf aktueller Basis weiter diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Irene Mihalic