Frage an Irene Mihalic von Carsten P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr. Mihalic,
Ihre Fraktion wollte ja schon mal den Dalai Lama in den Bundestag einladen, scheint ihn also zu schätzen.
Ich möchte Ihnen ein Zitat des Dalai Lama aus der Seattle Times vom 15. Mai 2001 nahebringen.
Zitat Anfang
Wenn jemand eine Schusswaffe hat und versucht dich zu töten, wäre es berechtigt mit deiner eigenen Schusswaffe zurückzuschießen.
Zitat Ende
Sollte man unter diesem Aspekt und bei der gewaltigen Anzahl von illegalen Waffen in anzunehmend krimineller Hand nicht eher den legalen Waffenbesitz fördern statt ihn zu erschweren?
Auch unter dem Aspekt des Grundgesetzes z.B. Artikel 20 Absatz 4, bzw. Artikel 12a Abs. 5 welche der Verteidigung dienen, hier erfüllen die Verbände und Vereine die Vorraussetzungen die Bevölkerung wehrhaft zu halten im Rahmen der Ausbildung.
Ihre Forderungen in Hinsicht auf den legalen Waffenbesitz widersprechen diesen Artikeln und insbesonders Artikel 1 Absatz 1, mit der Würde des Menschen ist es unvereinbar in den Generalverdacht eines Amokläufers gestellt zu werden und Artikel 2 Absatz 1, die jetzigen Waffengesetze reichen durchaus aus meine freie Persönlichkeitsentfaltung so zu reglementieren das die Rechte meiner Mitbürger gewährleistet sind.
In Hinblick darauf, wie vereinbaren Sie Ihre Forderungen mit den entsprechenden Artikeln des Grundgesetzes?
Mit freundlichen Grüßen Carsten Pütz
Sehr geehrter Herr Pütz,
um Menschen vor Schaden durch illegal erworbene Schusswaffen zu schützen, ist es sinnvoll die Zahl der im Umlauf befindlichen einsatzfähige Schusswaffen insgesamt deutlich zu begrenzen. Dies betrifft natürlich auch legal erworbene Schusswaffen. Denn diese können ebenso in die falschen Hände geraten, wie tragische Ereignisse in der Vergangenheit aufgezeigt haben. Ausführungen darüber finden Sie auch in der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zu diesem Thema, die sie sicher kennen.
Ich halte überhaupt nichts davon die Bevölkerung zu Selbstverteidigunsgzwecken mit Schusswaffen aufzurüsten. Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Schutz vor Kriminalität sind immer noch Aufgabe der Polizei bzw. der Sicherheitsbehörden.
Mit freundlichen Grüßen,
Irene Mihalic