(...) Das Problem, auf das ich aufmerksam machen möchte, ist daher, dass die bisherige Abgabepraxis keine Gewähr dafür bietet, dass Pfefferspray nicht missbräuchlich eingesetzt wird. Aus diesem Grund sehe ich in der großen Nachfrage ein erhebliches Problem. (...)
(...) Die von mir geschilderten Beispiele, dass Pfefferspray eben nicht nur zum Zweck legitimer Selbstverteidigung, sondern sehr häufig auch dazu eingesetzt wird, schwere Verbrechen - insbesondere Raubverbrechen, regelmäßig in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu begehen, ist eine Tatsache. Ebenso das immer wieder Menschen mit Pfefferspray angegriffen und schwer verletzt werden. Doch auch wenn der Einsatz tatsächlich der Verteidigung dient, gibt es Risiken - insbesondere, wenn in einer Paniksituation kein sachgemäßer Umgang erfolgt, und die Situation dadurch zusätzlich eskaliert - was gerade bei Pfefferspray sehr leicht passieren kann. (...)
(...) Es gibt jedoch weitere Einwände, die dagegen sprechen, dass Pfefferspray ein gutes Selbstverteidigungsmittel ist. Insbesondere ohne entsprechende Schulung und Übung besteht die große Gefahr, dass ein missglückter oder nur halb erfolgreicher Versuch sich mit Pfefferspray zu verteidigen, zu einer für das Opfer höchst gefährlichen weiteren Eskalation führt. (...)
Sehr geehrter Herr Klinken,
(...) Zu 1.: Die Bannmeile wird zur Grenze, wenn an ihr demonstriert wird - spätestens, wenn sie von der Polizei geschützt und durchgesetzt werden muss. Vor allem aber stärkt sie das Bewusstsein, dass man darin in einer Sonderzone lebt, in der andere Regeln gelten - manche Grundrechte zum Beispiel nicht. (...)
(...) Wenn es um Milliarden-schwere Aufträge für deutsche Unternehmen geht, lässt die Bundesregierung sämtliche Wertmaßstäbe links liegen. Hier wurde einem Autokraten der rote Teppich ausgerollt, der sämtliche Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie mit Füßen tritt. (...)