Frage an Irene Mihalic von Harald W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mihalic,
soeben habe ich diesen Artikel auf den Internetseiten der "Tagesschau" gelesen:
http://www.tagesschau.de/inland/kleiner-waffenschein-105.html
Darin kritisieren Sie, dass sich mehr und mehr Bürger den "Kleinen Waffenschein" besorgen und eine entsprechende Gaswaffe mit sich führen.
Sie sprechen über Massenveranstaltungen und Gewimmel und vertretetn die Ansicht, das Risiko werde dadurch noch erhöht. Zitat aus dem Artikel:
"Im Ganzen betrachtet würde das nicht zu mehr Sicherheit für den Einzelnen, sondern bei Massenansammlungen eher zur Eskalation führen. Denn wer kann im Gewimmel, bei Karneval oder Konzerten, Täter und Opfer auseinanderhalten?"
Ihre Unwissenheit entsetzt mich!
Frage:
Wissen Sie nicht, dass das Führen von Gaswaffen bei beiden von Ihnen genannten Massenveranstaltungen auch mit dem kleinen Waffenschein verboten ist?
Sie sollten es wissen, es gehört wohl zu den Grundlagen des Waffenrechtes. Und das als Polizeibeamtin!
Ich kenne das Waffenrecht sehr gut, da ich (als Jäger und Sportschütze) mehrere erlaubnispflichte Schusswaffen legal besitze.
Gaswaffen halte ich durchaus für ein geeigntes Mittel zur Selbstverteidigung, insbesondere für Frauen. Sie sind effektiv genug, dabei aber nicht tödlich. Eine Frau wird so in die Lage versetzt, fliehen können.
Fragen:
Warum glauben Sie ist eine Gaswaffe in einer 1:1 Situation kein geeignetes Mittel?
Was sollte eine Frau tun, die von einem Mann angegangen wird, wenn keine anderen Passanten in der Nähe sind?
Etwa mit dem Handy die Polizei rufen, die dann 10 Minuten braucht um zu kommen?
Mit freundlichen Grüßen
H. Wechter
Sehr geehrter Herr Wächter,
vielen Dank für Ihre Mail. Hinsichtlich meiner Äußerungen zum Einsatz von Pfefferspray auf Großveranstaltungen, möchte ich Sie gerne auf
meine Antwort vom 18.02.2016 an Herrn Dannert aufmerksam machen. Und sicher stimmen auch Sie mit mir überein, dass die Kontrolle auf mitgeführte Waffen z.B. im Karneval naturgemäß nicht lückenlos ist.
Die Basis meiner parlamentarischen Arbeit im Bundestag und somit auch meiner öffentlichen Äußerungen bilden u.a. Erfahrungswerte aus 20 Jahren Polizeidienst. Die von mir geschilderten Beispiele, dass Pfefferspray eben nicht nur zum Zweck legitimer Selbstverteidigung, sondern sehr häufig auch dazu eingesetzt wird, schwere Verbrechen - insbesondere Raubverbrechen, regelmäßig in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu begehen, ist eine Tatsache. Ebenso das immer wieder Menschen mit Pfefferspray angegriffen und schwer verletzt werden. Doch auch wenn der Einsatz tatsächlich der Verteidigung dient, gibt es Risiken - insbesondere, wenn in einer Paniksituation kein sachgemäßer Umgang erfolgt, und die Situation dadurch zusätzlich eskaliert - was gerade bei Pfefferspray sehr leicht passieren kann. Die polizeiliche Praxis kennt viele solche Fälle.
Für das Opfer ist der Schaden - insbesondere der Personenschaden - meist weitaus höher, als ohne den Einsatz derartiger Produkte. Was ich durchaus sehe, ist der psychologische Effekt: Potentielle Opfer - insbesondere Frauen - fühlen sich mit einem solchen Spray in der Tasche sicherer. Das kann ich gut nachvollziehen. Dennoch muss man nicht nur die Gefühle, sondern die auch konkreten Ereignisse und ihre Folgen betrachten. Und aus diesen ergibt sich, dass Pfefferspray im konkreten Konfliktfall eher der Eskalation der Gewalttat, als dem Schutz des Opfers dient.
Polizeipräsenz am richtigen Ort und zur richtigen Zeit ist ein ganz wesentlicher Faktor. Es muss aber auch genügend Personal da sein. Daher setze ich mich für eine bessere personelle und materielle Ausstattung der Polizei ein.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Mihalic