Frage an Irene Mihalic von Michael D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mihalic,
wie diversen Zeitungen zu entnehmen ist, fordern Sie den Kauf und Besitz von Schreckschusswaffen, Pfefferspray und Co. zukünftig erlaubnispflichtig zu machen.
Wie wollen Sie den Besitz des Altbestandes, der sich in Bürgerhand befindet, handhaben? Sollen hunderttausende, wenn nicht Millionen Bürger Genehmigungsanträge für CS, CN und Pfefferspray stellen, um den Altbesitz legitimiert zu bekommen? Oder sollen diese Gegenstände verboten und abgegeben werden müssen mit dem Ergebnis, dass hunderttausende Bürger aus Unwissenheit über die Abgabepflicht in die Strafbarkeit abrutschen?
Welches Strafmaß haben Sie bei unerlaubtem Besitz angedacht?
Sie haben des Weiteren ausgesagt: "Man stelle sich vor, dass bei Großveranstaltungen wie Karneval Menschen in bestimmten Situationen vorschnell zur Waffe greifen und so vielleicht Chaos und Gewalt erst provozieren".
Gemäß dem WaffG ist es verboten, waffenscheinpflichtige Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen/Versammlungen zu führen. Das Führen ist strafbewehrt. Gemäß Versammlungsgesetz dürfen Gegenstände wie Pfefferspray ebenfalls nicht auf derartigen Veranstaltungen geführt werden.
Welche (statistischen oder kriminologischen) Erkenntnisse liegen Ihnen vor, welche annehmen lassen, dass Bürger, die sich schützen wollen, diese Gegenstände verbotswidrig auf derartigen Veranstaltungen führen und diese darüber hinaus ohne Not auf diesen Veranstaltungen gegen Dritte einsetzen?
Sie haben darüber hinaus ausgesagt: "Die Politik müsse vielmehr für eine personell gut bestückte und angemessen ausgestattete Polizei sorgen"
Aus welchen Gründen wird dann auch bei Grüner Regierungsbeteiligung die Polizei abgebaut? Der Grüne OB Dieter Salomon beklagt schon lange, dass er nicht genügend Polizisten bekommt. Die Landesregierung BW arbeitet unter Grüner Führung!
Vielen Dank für Ihre Antwort
(Quelle: u.a. http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kleiner-waffenschein-zahl-der-antraege-steigt-a-1076342.html )
Sehr geehrter Herr Danner,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihre darin enthaltene Stellungnahme ist nachvollziehbar - auch dafür möchte ich Ihnen danken. Die Argumente, die Sie nennen, haben mich jedoch nicht überzeugt. Vielmehr halte ich an meiner Auffassung fest, dass wir die Augen nicht davor verschließen dürfen, dass Pfefferspray eben nicht nur zum Zeck legitimer Selbstverteidigung, sondern sehr häufig auch dazu eingesetzt wird, schwerste Verbrechen - insbesondere Raumverbrechen, regelmäßig in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - zu begehen. Das reicht vom Handtaschenraub, bei dem die Gegenwehr der alten Dame mit ein paar Sprühstößen aus der kleinen Pfefferspray-Dose gebrochen wird, bis zu bandenmäßig organisierten Überfällen auf Juweliergeschäfte, bei denen das Verkaufspersonal und/oder Sicherheitsleute, einer präzisen Planung folgend, zuerst mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt werden, bevor die eigentlich beabsichtigte Wegnahme erfolgt. Bei manchen Taten steht sogar alleine das körperverletzende Potenzial von Pfefferspray im Zentrum der Tat: Anfang September 2015 beispielsweise hat ein Täter 40 Flüchtlinge in einer Flüchtlingsunterkunft mit Pfefferspray angegriffen und schwer verletzt.
Ihre Frage, welche Erkenntnisse es über die Gefährlichkeit von Pfefferspray in den Händen von Bürgern gibt, "die sich nur schützen wollen", geht daher nach meiner Einschätzung an der eigentlichen Problematik vorbei. (Im Übrigen handelt es sich um einen Zirkelschluss: Wenn Sie bereits voraussetzen, dass sich die Person rechtstreu verhalten wird, können Sie aus der Antwort, dass diese Person dann folglich keine Straftaten begehen wird, im Sinne Ihrer Argumentation nichts ableiten.) Dasselbe gilt für das Verbot, Pfefferspray zu entsprechenden Großveranstaltungen mitzubringen. Entscheidend ist, dass es Personen gibt, die sich an entsprechende Verbote nicht halten und die Möglichkeiten dies zu kontrollieren sind, darin stimmen Sie mir sicher zu, beispielsweise im Karneval naturgemäß nicht lückenlos.
Das Problem, auf das ich aufmerksam machen möchte, ist daher, dass die bisherige Abgabepraxis keine Gewähr dafür bietet, dass Pfefferspray nicht missbräuchlich eingesetzt wird. Aus diesem Grund sehe ich in der großen Nachfrage ein erhebliches Problem. Die Diskussionen darüber, wie wir in diesem Punkt zu mehr Sicherheit kommen können, sind noch nicht abgeschlossen. Dies schließt die weiteren Fragen, die Sie gestellt haben - beispielsweise hinsichtlich einer Altfallregelung - ein.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Mihalic