Frage an Irene Mihalic von Jürgen K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mihalic,
angesichts der entsetzlichen Morde von Hanau stellt sich die Frage, ob wir hier in Deutschland nicht zu locker mit Waffenbesitz umgehen. Meiner Meinung nach reicht ein psychologisches Gutachten nicht aus. Die Verfügbarkeit von Waffen muss reduziert werden. Warum muss ein Sportschütze seine Waffen zuhause haben? Könnten Sie sich dafür einsetzen, dass die Waffen von Sportschützen beim Verein unter Verschluss genommen werden müssen und nur für den jeweiligen sportlichen Anlass herausgegeben werden dürfen? Damit würde man die Zahl der sofort zur Verfügung stehenden Waffen schon mal erheblich reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
J. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht. Ich teile Ihre Sorge und wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern schon lange in unseren parlamentarischen Initiativen, den privaten Waffenbesitzer deutlich strikter zu reglementieren (Hier unser letzter Antrag zum Thema aus 2019: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914092.pdf ). Zu der von ihnen konkret aufgeworfenen Frage kommen wir zu der Einschätzung, dass es für uns sinnvoller ist, Waffen und Munition besser zu trennen. Das heißt: Der Sportschütze darf zwar seine Waffe zu Hause lagern, nicht aber die Munition. Derzeit darf er beides zu Hause aufbewahren mit der Maßgabe die Munition durch ein separates Fach zu trennen. Eine wirklich getrennte Lagerung hätte dabei insbesondere im Hinblick auf Affekttaten eine positive Wirkung. Entsprechende Forderungen sind zuletzt nach der Tat in Rot am See laut geworden. https://www.nordbayern.de/region/rot-am-see-sportschutze-loscht-seine-familie-aus-1.9764799
Unsere Sorge ist außerdem, dass wenn man die Waffen zentral im Schützenverein ausgibt, dort eine große Menge an Waffen und Munition gelagert werden muss. Da ist schon die Gefahr, dass eine große Zahl schussfähiger Waffen auf einen Schlag in die falschen Hände kommen könnte. Ansonsten gebe ich Ihnen Recht: Ein psychologisches Gutachten allein reicht nicht. Auf der anderen Seite ist aber auch klar, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung um entsprechende persönliche Komponenten ergänzt werden muss, wenn damit sichergestellt werden soll, dass auch in dieser Hinsicht die Voraussetzung zum Besitz einer Waffe erfüllt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Mihalic