Sehr geehrte Frau Mihalic, warum wird eigentlich keine Reform der Pensionsregelungen bei Beamten von Ihrer Partei gefordert?MfG Patrik B.
Angesichts der Berechnungsmodalität und der Anzahl der geleisteten Arbeitsjahre besteht eine sehr große Differenz in den Altersbezügen zwischen Beamten und Rentnern.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/beamten-pensionen-ampel-100.html
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Tat fallen Beamtenpensionen häufig höher aus als gesetzliche Renten.
Zu den sogenannten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, verankert in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes, gehört unter anderem das Alimentationsprinzip. Im Gegenzug dafür, dass Beamt*innen gegenüber dem Staat über ihr gesamtes Leben hinweg zur Treue verpflichtet sind, muss ihnen eine angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten ermöglicht werden. Diese Verpflichtung des Staates erstreckt sich auch auf den Zeitraum des Ruhestands. Der Lebensunterhalt der Beamt*innen und ihrer Familien soll dabei mit Blick auf das während der aktiven Dienstzeit ausgeübte Amt angemessen sein. Ziel ist dabei auch, die Anfälligkeit für Korruption möglichst gering zu halten und sicherzustellen, dass behördliche Entscheidungen stets frei von persönlichen (finanziellen) Interessen der Amtswalter*innen getroffen werden.
Daher sind die Möglichkeiten, die Höhe der Pensionen zu reduzieren, durch das Grundgesetz sehr begrenzt. Es ist uns aber ein großes Anliegen, auf der anderen Seite für solide gesetzliche Renten zu sorgen. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern werden wir deshalb in Kürze einen wichtigen Schritt in diese Richtung gehen und das gesetzliche Rentenniveau stabilisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Mihalic