Frage an Irene Mihalic von Michael D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mihalic,
ich beziehe mich auf Ihre Drucksache http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/080/1908022.pdf sowie die Forderung Ihres Landesvorsitzenden in Schleswig-Holstein, Herrn Regis ( https://www.sueddeutsche.de/news/politik/waffen---kiel-rassistische-anschlaege-gruene-fordern-neues-waffenrecht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190724-99-191190 ) .
Auf der Basis, dass innerhalb weniger Wochen bereits der zweite rassistische Mordanschlag verübt wurde, fordert Herr Regis eine Verschärfung des Waffenrechts. Hierzu meine Fragen an Sie:
a) Halten Sie es für angemessen, dass auf Basis von Einzeltaten (Tötung mit Schusswaffe), Gesetzesänderungen in die Wege geleitet werden?
Gemäß des Lageberichtes des BKA ( https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/kernaussagenZuKriminalitaetImKontextVonZuwanderungIQuartal2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ) wurden durch Flüchtlinge und Asylbegehrende im ersten Quartal 2019 67 Straftaten gegen das Leben verübt. Auch liegen dem BKA Erkenntnisse vor, dass gezielt über die Migrationsbewegung versucht wird Terroristen einzuschleusen, um Anschläge zu verüben. Die Straftaten gegen Asylsuchende und deren Unterkünfte sind dagegen rückläufig. Asylbewerber aus den Maghreb Staaten sind gemäß Lagebericht bei den Straftaten deutlich überrepräsentiert.
Meine Frage hierzu:
a) Aus welchen Gründen wird nicht gleichfalls auf Basis dieses Datenbestands ein verschärftes Asylrecht von Seiten der Grünen gefordert, so dass die Bürger Deutschlands und deren Gäste (incl. gesetzestreuer Asylbewerber) vor derartigen Schwerkriminellen besser geschützt werden?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für die zwei an mich gestellten Fragen, die ich hiermit gemeinsam beantworten möchte: Gesetzesänderungen sind allgemein insbesondere dann notwendig und angemessen, wenn sie erforderlich sind, um gesetzgeberisch auf ein gesellschaftliches Problem zu reagieren und geeignet zu dessen zukünftiger Lösung beizutragen.
Aus der Perspektive der Innenpolitik stellt sich daher bei jeder Straftat die Frage, ob die Tat Anhaltspunkte für die Lösung oder Vermeidung zukünftiger ähnlich gelagerter Fälle erkennen lässt. Nach meiner Überzeugung sollte es daher nie die einzelne Tat sein, auf die der Gesetzgeber reagiert, sondern höchstens das durch die Tat deutlich gewordene allgemeine Problem. In diesem Sinne verweise ich auf die (auch durch die kriminologische Forschung belegten) Schwächen des deutschen Waffenrechts, während die Nationalität nach Auffassung aller Experten kein Faktor für eine höhere Straffälligkeit ist.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Mihalic