Irene Mihalic
Irene Mihalic
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Till B. •

Frage an Irene Mihalic von Till B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mihalic,
zur Zeit besuche ich die 9. Klasse eines Gymnasiums im Kreis Paderborn. Im Fach Politik beschäftigen wir uns momentan mit Abgeordneten und ihrer Aufgabe im Bundestag. Abgesehen davon würde ich von Ihnen noch einmal zusammengefasst bekommen, wie Sie zum Thema Waffenbesitz (legal) im Privathaushalt stehen. Meiner Meinung nach sollte es für Leute, die weder Polizist noch Jäger sind, nicht möglich sein, Waffen zu erhalten, solange es keinen besonderen Grund dafür gibt, damit man sich zu Hause wohl fühlen kann. Da ich mich allerdings nicht ausreichend informiert fühle, um ein "Urteil" zu sprechen, wollte ich sie als Quelle miteinbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen und in Hoffnung, dass Sie mir möglichst schnell antworten,
T. Berg

Irene Mihalic
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Berg,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Waffenbesitz. Der private Waffenbesitz ist tatsächlich ein Problem für die öffentliche Sicherheit, zumal er derzeit viel zu lax geregelt ist. Dabei ist doch offensichtlich, dass zum Beispiel ein Großteil der in Deutschland durchgeführten Amokläufe mit gemeldeten Privat-Waffen durchgeführt wurde. Aus meiner Sicht wäre es notwendig, Großkaliberwaffen (größer als 5,6 mm) im Privatbesitz komplett zu verbieten. Auch der Erwerb von sogenannten Anscheinwaffen sollte schärfer geregelt werden. Wir Grüne wollen, dass der Kauf von Schreckschuss-, Gas- oder Signalwaffen erlaubnispflichtig wird, schließlich wird ein Großteil der kriminellen Handlungen mit diesen ausgeführt. Vor allem aber wird die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition in § 36 Waffengesetz nicht ausreichend geregelt. Zwar ist der Waffenbesitzer verpflichtet darzulegen, wie er Munition und Waffen aufbewahrt, jedoch reicht für den Nachweis bereits der Kaufbeleg für einen entsprechenden Waffenschrank. Was wir hingegen bräuchten, wäre eine klare örtliche Trennung von Munition und Waffen, also mindestens in zwei unterschiedlichen Immobilieneinheiten. Es muss gerade mit Blick auf Amokläufe und Tötungsversuche aus dem Affekt heraus darum gehen, im Sinne der öffentlichen Sicherheit die Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen so strikt wie möglich einzugrenzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Irene Mihalic

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