Irene Mihalic
Irene Mihalic
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Holger D. •

Frage an Irene Mihalic von Holger D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mihalic,

ich zitiere aus Ihrr Antwort vom 12.8.2014:
"um Menschen vor Schaden durch illegal erworbene Schusswaffen zu schützen, ist es sinnvoll die Zahl der im Umlauf befindlichen einsatzfähige Schusswaffen insgesamt deutlich zu begrenzen. (...) Ich halte überhaupt nichts davon die Bevölkerung zu Selbstverteidigunsgzwecken mit Schusswaffen aufzurüsten. Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Schutz vor Kriminalität sind immer noch Aufgabe der Polizei bzw. der Sicherheitsbehörden."

Hierzu habe ich konkrete Fragen:

1. Welche Studie belegt, dass eine hohe Anzahl legal besessener Schusswaffen zu einer Erhöhung der Geschädigten führt. Nach Ihrer Logik müsste die Schweiz, Tschechien oder die skandinavischen Länder im Blute der Verbrechensopfer waten.

2. Verstehe ich Ihre Antwort richtig, dass sie das Notwehrrecht nach §32 Abs.2 StGB ausser Kraft setzen wollen? Ist Ihnen der Grundsatz "Vim vi repellere licet" bekannt?
Verstehe ich sie richtig, dass lediglich Gewaltverbrecher illegal bewaffnet sein sollten?

3. Wann in unserer Geschichte zwischen 1848 und 1990 ist eine Gefahr für die Bevölkerung von legalen Waffenbesitzern ausgegangen? Welche Gefahren gingen im gleichen Zeitraum von behördlich geführten Waffen aus? Ist Ihnen das liberale westdeutsche Waffengesetz von vor 1972 und der damit einhergehenden Sicherheitslage bekannt?

Ich stimme mit Ihnen überein, dass das Gewaltmonopol geteilt in Staatshänden liegt.
“Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.”
(Gustav Heinemann, 1899 – 1976, ehemaliger deutscher Bundespräsident)

Irene Mihalic
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Deussen,

zu Frage 1:
In unserer Kleinen Anfrage ist der Hinweis auf eine Studie der Bosten University School of Public Health aus dem Jahr 2013 enthalten, die von einer "robusten Korrelation" zwischen der Anzahl der im Umlauf befindlichen Schusswaffen und der Häufigkeit von Morden spricht. Der Bundesregierung ist die Studie bisher nicht bekannt.

zu Frage 2:
Das Notwehrrecht ist nicht an die Verfügbarkeit bestimmter Gegenstände oder gar Schusswaffen gekoppelt - auch nicht in Bezug auf den von Ihnen zitierten Grundsatz. Zur letzten Teilfrage: Nein.

zu Frage 3:
Es geht hier nicht um eine Gefahr, die, wie sie schreiben, von legalen Waffenbesitzern ausgehen soll. Es geht darum die Anzahl der im Umlauf befindlichen Schusswaffen insgesamt deutlich zu begrenzen. Die Gründe für diese Forderung habe ich in den Antworten auf zahlreiche Fragen zu diesem Thema ausführlich dargelegt.

Mit freundlichen Grüßen,
Irene Mihalic

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Bündnis 90/Die Grünen