Strompreisbremse wird vom Campingplatzbetreiber nicht weitergegeben - Ist diese Nichtweitergabe rechtens ?
Sehr geehrte Frau Nestle,
wir waren zum Jahresende für 6 Tage / Nächte zu Gast auf einem Campingplatz in Berlin Gatow. Als wir dann unseren Wohnmobilplatz bekamen, buchten wir diesen mit einer Stromversorgung. Diese Stromversorgung wurde uns dann mit 0,80ct pro kw/h plus Anschlußgebühren 5,- € in Rechnung gestellt. Die Strompreisbremse wurde nicht in Abzug gebracht, obwohl lt.Stadtwerke Berlin der zum Jahreswechsel gültige Strompreis, abzüglich der Strompreisbremse, mit nur 0,34ct pro kw/h dem Campingplatzbetreiber in Rechnung gestellt wurde. Ist diese Nichtweitergabe rechtens ?
Freundliche Grüße aus dem Ruhrgebiet
Joachim R.