Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Ingrid Nestle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Joachim R. •

Strompreisbremse wird vom Campingplatzbetreiber nicht weitergegeben - Ist diese Nichtweitergabe rechtens ?

Sehr geehrte Frau Nestle,
wir waren zum Jahresende für 6 Tage / Nächte zu Gast auf einem Campingplatz in Berlin Gatow. Als wir dann unseren Wohnmobilplatz bekamen, buchten wir diesen mit einer Stromversorgung. Diese Stromversorgung wurde uns dann mit 0,80ct pro kw/h plus Anschlußgebühren 5,- € in Rechnung gestellt. Die Strompreisbremse wurde nicht in Abzug gebracht, obwohl lt.Stadtwerke Berlin der zum Jahreswechsel gültige Strompreis, abzüglich der Strompreisbremse, mit nur 0,34ct pro kw/h dem Campingplatzbetreiber in Rechnung gestellt wurde. Ist diese Nichtweitergabe rechtens ?
Freundliche Grüße aus dem Ruhrgebiet
Joachim R.

Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr R.,

es liegt im Ermessen eines Campingplatzbetreibers, welchen Preis er für Strom in Rechnung stellt. Hier handelte es sich um eine privatrechtliche Vertragsangelegenheit.Unabhängig davon ist die im Herbst 2022 eingeführten Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 ausgelaufen. Bei einem Aufenthalt zum Jahresende letzten Jahres konnte diese nicht mehr zum Tragen kommen.