Wie sind die genauen Bedingungen für Heizstrompreisbremse?
Sehr geehrte Frau Nestle,
ich heize meinen Haushalt mit Nachtspeicheröfen und verfüge über einen Zweitarifzähler mit HT/NT Schaltzeiten.
Dementsprechend habe ich mich sehr über die Preisbremse 0,28 €/kw im Nacht- bzw. Niedertarif gefreut.
Jetzt erteilt mir allerdings mein Versorger eine Absage bezüglich der Preisbremse, da mein Vertrag zwar einen HT und NT Tarif vorsieht, dieser aber in beiden Zeiten identisch abgerechnet wird (HT+NT je 0,38 €/kw). Somit ist in meimen Fall nur der Tarif in der Theorie und nicht in der Praxis variabel. Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Die Bremse zum Nachttarif und Entlastung der Bürger sollte doch unabhängig von den Preisen im Liefervertrag sein, oder?
Hat er damit Recht und ist das so bewusst gewollt?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr K.
hier habe ich selbst noch einmal nachgehakt, deswegen erhalten Sie die Antwort erst jetzt.
Tatsächlich ist Ihr Versorger nicht im Recht. Im Gesetz (§ 5 Abs. 3 Satz 1 StromPBG) heißt es im Auszug: „Wird eine Netzentnahmestelle […] über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht, ergibt sich der für diese Netzentnahmestelle maßgebliche Referenzpreis für Netzentnahmen ab dem 1. August 2023 […] aus dem gewichteten Durchschnitt von 28 Cent je Kilowattstunde, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Schwachlast- oder Niedertarifs innerhalb einer Woche, und 40 Cent je Kilowattstunde, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Hochtarifs innerhalb einer Woche.“
Somit sollte auch im Fall von gleichen Preisen für HT und NT der gültige Referenzpreis nach der zeitlichen Gewichtung berechnet werden. Wie das in Ihrer Abrechnung bezüglich der zeitlichen Gewichtung dargestellt wird, können Sie hier unter Punkt 16 nachlesen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Wenn Sie bei Ihrem Versorger nachgehakt haben und noch Rückfragen bestehen, kontaktieren Sie mich gern unter ingrid.nestle@bundestag.de
Mit besten Grüßen
Ingrid Nestle