Strompreisbremse
Sehr geehrte Frau Nestle,
Sie haben in ihren Ausführungen eindeutig geschrieben, dass die Strompreisbremse für "jede und jeden gilt". Sich aber (leider) wie jeder Politiker nicht eindeutig geäußert!
Nun bitte - Butter auf's Brot!
Gilt die Strompreisbremse nach rechtlichem Ermessen auch auf Campingplätzen?
Und wenn ja, nur für diejenigen welche den Erstwohnsitz dort haben oder für alle?
Und bitte, nicht wieder eine "wischi,waschi Antwort".....
Wir benötigen eine rechtskonforme und rechtssichere Aussage zur Strompreisbremse,
nur diese würde uns Campern WIRKLICH weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen
J. E.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Tatsächlich haben sich bei diesem Thema neue Entwicklungen ergeben, die leider eine andere Einschätzung der Frage notwendig machen. Das tut mir leid. Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Vergünstigung aus dem Strompreisbremsengesetz vom Platzbetreiber weitergegeben werden sollte. Allerdings hat die EU-Kommission uns kürzlich mitgeteilt, dass sie diese Auffassung nicht teilt und auch nicht von EU-Recht gedeckt sieht. Letztverbraucher, die Strom weitergeben, profitieren nicht von der Strompreisbremse und können somit auch keine Erleichterungen weitergeben. Daher sehe ich keine Handhabe, für Mieter eines Standplatzes auf dem Campingplatz den Vorteil durch die Strompreisbremse zu sichern.
Mit besten Grüßen
Ingrid Nestle