Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Ingrid Nestle
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martin S. •

Strompreisabzocke auf Campingplatz - 70ct. pro kW/h

Sehr geehrte Frau Nestle,
Wir sind Dauercamper auf einem Campingplatz in Schleswig-Holstein. Der jährliche Pachtvertrag wird jeweils zum 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr fällig. Am 1. Oktober 2022 gab es die Strompreisbremse noch nicht. Der Preis für 1 kWh Strom wird laut Pachtvertrag vom Campingplatz Betreiber an die Dauercamper mit 0,70 € pro Kilowattstunde berechnet. Eine verbrauchsabhängige Stromabrechnung erfolgt jeweils zu Saisonende zum 30. September des Folgejahres.
Bei der Strompreisbremse von 0,40 € pro Kilowattstunde, kann der Campingplatz Betreiber 0,30 € pro Kilowattstunde aus der staatlichen Förderung als Gewinn einfahren.
Werden sie sich für eine Regelung einsetzen, die Dauercamper vor einer Strompreisabzocke zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen

M. S.

Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

tatsächlich habe ich schon nachgehakt, wie die Regeln der Strompreisbremse für Dauercamper auszulegen sind und ob dort - ohne zu viel Bürokratie auszulösen - Verbesserungen machbar sind. Mein derzeitiges Verständnis des Gesetzes ist, dass der Campingplatzbesitzer dann die Entlastung der Strompreisbremse an Sie weitergeben muss, wenn es eine genaue Abrechnung gibt und keine pauschale Vergütung. Diese Regelung erscheint mir sinnvoll. Da ich Ihrer Frage entnehme, dass Sie im September eine genaue Abrechnung erhalten werden, würde ich erwarten, dass dann auch die Zuschüsse der Strompreisbremse an Sie ausgezahlt werden. Haben Sie Ihren Campingplatzbetreiber schon gefragt, ob er diese Rechtsauffassung teilt und das Geld auszahlen wird? Sie können Ihn verweisen auf § 12a StromPBG. Wenn der Betreiber eine andere Rechtsauffassung vertritt, wäre ich über einen kurzen Hinweis seiner Argumentation dankbar, gerne direkt an meine allgemeine Mail-Adresse. Da wir gerade an der vermutlich letzten Novelle der Strompreisbremse arbeiten, ist jetzt ein sehr guter Zeitpunkt, um diese Frage zu klären.

Mit besten Grüßen

Ingrid Nestle

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