Sind Sie dafür, die Bestechlichkeit von Abgeordneten genauso zu regeln, wie für alle anderen Staatsbediensteten? Wenn nein, warum nicht, gibt es da nachvollziehbare Unterschiede?
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Koalitionsfraktionen hatten sich darauf geeinigt, den Strafrahmen für den Strafbestand Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern anzuheben. Diese Anhebung ist angesichts der geringen Wirksamkeit des Strafbestandes nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Das Problem liegt für uns in den hohen Strafbarkeitshürden bei diesem Strafbestand, die eine Beweisbarkeit kaum möglich macht. Der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern soll die Integrität und Sachlichkeit parlamentarischer Entscheidungsprozesse schützen. Allerdings gibt es aktuell so einige Schwachstellen im Gesetz. Zum einen gilt der aktuelle Strafbestand nicht für Wahlbewerber:innen, weiter sind nachträglich gewährte Vorteile nicht erfasst und schließlich besteht vermutlich nur eine geringe Wirkung des Strafbestandes zur Verhinderung der Korruption politischen Handelns.
Den gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen, FDP und Linken hat die Große Koalition im Juni leider abgelehnt: https://dserver.bundestag.de/btd/19/305/1930553.pdf.
Die letzten Korruptionsvorwürfe gegen Mandatsträger vor allem im Maskenskandal haben gezeigt, dass hier dringend nachbessert werden muss. Bestechlichkeit und Korruption sind meiner Meinung nach völlig inakzeptabel - egal in welcher Position oder Funktion. Mir ist es deshalb wichtig, über alle Einkünfte transparent auf meiner Webseite zu beichten.
Mit freundlichem Gruß
Ingrid Nestle