Sehr geehrte Frau Nestle, ist die Heizstrom Strompreisbremse 28 ct/kWh für Kunden mit HT/NT-Tarif schon in Kraft gesetzt? Mein lokaler Stromanbieter behauptet, es wäre noch gar nicht in Kraft.
Ich habe einen digitalen Stromzähler mit einem Doppeltarifzähler für HT/NT und tageszeitvariablen Tarif. Mein Verbrauch ist weniger als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und habe einen zeitvariablen Tarif mit Hoch-und Niedertarif.
Sehr geehrter Herr B.
die Regelung für Kunden mit einem HT/NT-Tarif (Drucksache 20/7395, https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007395.pdf) gilt seit dem 1. August 2023. Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden dabei auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht. Dabei wird der Referenzpreis lediglich für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt.
Hierzu wird eine Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen vorgenommen. Gilt der Nachtstromtarif beispielsweise für sechs Stunden am Tag, greift für die Entnahmestelle ein Referenzpreis von 37 ct/kWh (28 ct/kWh × 6 h/24 h + 40 ct/kWh × 18 h/24 h).
Die Auszahlung erfolgt spätestens bis zum 31. Dezember 2023, wobei der Versorger die Wahl hat, die zusätzliche Entlastung entweder monatlich oder im Wege einer einmaligen Entlastung zu gewähren. Über die Auszahlung in Form einer Einmalzahlung muss der Versorger Sie informieren.
Mit besten Grüßen
Ingrid Nestle