Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Ingrid Nestle
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bormann B. •

Nach Versorgungsausgleich und 36 Jahren Ehe erhielt mein EX Mann 6 RP von mir. Geschieden =0 Witwenrente. Wieso erhalten Hausfrauen, die nie in die Rentenkasse einzahlten Witwenrente? Fleiß = Pech?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

 

Sehr geehrte Frau B.,

 

Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung gesehen und gehören beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen. Bei einer Scheidung werden die Rentenansprüche dann über den Versorgungsausgleich ausgeglichen, es soll somit ein faires Teilen bei der Rente sein.

Der Tod eines Partners kann die wirtschaftliche Existenz gefährden. Damit die wirtschaftlichen Einschränkungen nach dem Tode des Partners nicht zu groß sind, erhält der hinterbliebene Ehepartner einen Teil der Rente des Verstorbenen, die sog. Witwenrente.

Da der Versorgungsausgleich bis zum 30.06.1977 nicht in dieser Form existiert hat, kann es unter den folgenden Voraussetzungen auch eine Witwenrente trotz Scheidung geben:

 

- Die Ehe ist vor dem 01.07.1977 rechtskräftig geschieden worden.

- Es bestand in dem Jahr vor der Scheidung ein Unterhaltanspruch gegenüber dem verstorbenen Ehepartner.

- Der hinterbliebene Ex-Partner hat nicht wieder geheiratet.

- Die Wartezeit bzw. rentenrechtliche Mindestversicherungszeit (Drei-Fünftel-Regelung) ist vom verstorbenen Ex-Partner erreicht worden bzw. der verstorbene Ex-Partner hatte eine Rente bezogen.

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