Ich wohne mit meinem meinem Mobilheim auf dem Campingpark, greift hier auch die Strompreisbremse? Die kWh Stunde Strom kostet hier 0,77 Euro
Ich bewohne ein Mobilheim auf einem Campingpark, mittlerweile sind hier schon 40 Personen gemeldet, die in Mobilheime bzw Wohnwagen leben, da viele keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden. Viele sind aus Altersarmut, oder billiglohn Sektor hier gelandet. Jetzt meine Frage an Sie, der Platzbetreiber sagt das das geltenden Recht hier auf dem Platz nicht zählt, zb die Strompreisbremse.
Mit freundlichen Grüßen Alexander
Sehr geehrter Herr M.
die hohen Energiepreise sind für Haushalte genauso wie für Unternehmen zur großen Belastung geworden. Insbesondere unsere Abhängigkeit von den fossilen Energieträgern hat uns in die Preisfalle geführt. Die Bundesregierung hat zur Unterstützung von Menschen und Wirtschaft seit dem letzten Frühjahr drei umfangreiche Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt und einen Abwehrschirm von 200 Milliarden beschlossen. Zusammen umfasst das Budget nun knapp 300 Milliarden Euro.
Mit der Strompreisbremse ist es gelungen, einen Mechanismus zu schaffen, der alle Netzanschlüsse entlastet - egal ob es Kommunen sind, Haushalte, Unternehmen, soziale Einrichtungen oder irgendeine Mischform. Der Staat kann dabei nicht jede Preissteigerung abfedern, aber einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern leisten und die größten Härten herausnehmen. Gleichzeitig ist gesichert, dass Energieeinsparungen sich weiterhin lohnen, indem lediglich 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt werden.
Da die Strompreisbremse für jede und jeden gilt, ist auch der Campingplatzbetreibende miteingeschlossen. Vermieter sind auch verpflichtet, in der Jahresabrechnung die Einsparung weiterzugeben. Zugegeben ist die Situation auf dem Campingplatz eine sehr ungewöhnliche, weil die meisten nicht dauerhaft dort wohnen und somit im Standardfall gar keine Jahresabrechnung vorliegt. In diesem Sinne wäre es sinnvoll, wenn Sie mit dem Betreiber eine einvernehmliche Lösung zur Weitergabe der Hilfsgelder finden. Letztlich betrifft das ja auch alle anderen Preise wie Platzgebühren etc., dass überhöhte Preise letztlich dadurch verhindert werden, dass der Anbieter einen Preis bieten muss, zu dem er ausreichend Kunden anlocken kann. Sie können als Argument auf die analogen Vorschriften zum Mieterschutz verweisen, die eine Weitergabe der Unterstützung bei der Jahresabrechnung vorschreiben.
Bei jedem Gesetz müssen wir eine Balance finden, dass die Gesetze einerseits einfach und händelbar sein sollen und andererseits möglichst viele Einzelfälle abdecken. Das kann nie beides vollständig gelingen. Ich werde im gerade stattfindenden Gesetzgebungsprozess zur Verbesserung des von Ihnen genannten Gesetzes nachforschen, inwieweit eine konkrete Vorgabe für Dauercamper sinnvoll sein könnte.
Mit besten Grüßen
Ingrid Nestle