Ich habe eine Frage zum Thema Energiepreisbremse!
Wir wohnen mit ca. 70 Personen fest in einem Wochenendhausgebiet, zum größten Teil mit Erstwohnsitz in festen Häusern und wir zahlen hier Grundsteuer auf Pachtgrund..
Der Verpächter lehnt es ab uns an der Strompreisbremse zu beteiligen und nimmt hohe Strompreise von uns!
Ist sein Verhalten vom Gesetzgeber so gewollt, wir können unseren Stromlieferanten nicht wechseln, sind ganz und gar abhängig von ihm!
Mit freundlichem Gruß
Thomas T.
Sehr geehrter Herr T.,
es ist von uns als Gesetzgeber gewollt, dass die Strompreisbremse unbürokratisch bei allen Kunden ankommt - bei Privathaushalten wie Unternehmen, Kommunen oder sozialen Einrichtungen. In diesem Sinne sollte der Verpächter aus meiner Sicht von Ihnen keine überhöhten Strompreise verlangen - jetzt zu Zeiten der Preisbremse genauso wenig wie zu irgendeinem anderen Zeitpunkt.
Tatsächlich haben wir im ersten Entwurf keine besonderen Regeln zur Absicherung für Fälle wie den Ihren vorgesehen. Ein sehr wichtiges Ziel für uns war, dass das Gesetz möglichst einfach und unbürokratisch ist, damit die Hilfe schnell ankommt und nicht von den Verwaltungskosten relevant gemindert wird. Gerade steht eine Novellierung des Gesetzes an. Ich werde bei den Verhandlungen im Parlament Ihren Fall zur Sprache bringen und nachforschen, ob es eine unkomplizierte Lösung gibt, die ihren Pächter zur Weitergabe verpflichtet. Wichtig wäre zum Beispiel, dass der Verpächter die Kosten nicht einfach bei einem anderen Posten als Inflation aufschlagen und so eine gut gemeinte Regel umgehen kann. Ergebnis und Aufwand der Durchsetzung müssen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Nicht zu Unrecht werden wir auch oft von Bürgern darauf hingewiesen, dass die Komplexität und Länge der Gesetze zu einem Problem geworden sind.
Mit besten Grüßen
Ingrid Nestle