Heizstrom Strompreisbremse 28 ct/kWh - Ab wann bis wann?
Sehr geehrte Frau Nestle,
herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 28.06.2023 auf meine Frage bzgl. Heizstrom.
Ihre Antwort hat Fragen erzeugt. Kurz und bündig:
1.
Sie schreiben: "Nach längeren Verhandlungen gibt es endlich eine Entscheidung über einen eigenen Heizstromtarif in der Strompreisbremse. Wir haben erreicht, dass eine neue Regel insbesondere Kunden mit Heizstrom entlastet: Für den Strom bei Kunden mit Tag/Nachttarif gilt nun eine eigene Preisbremse."
Ist das Gesetz dazu denn verabschiedet, also komplett beschlossen? Falls ja, wo kann ich es nachlesen? Mein lokaler Stromanbieter = Grundversorger, den ich damit konfrontiert habe, behauptet, es wäre noch gar nichts beschlossen worden. Ende offen.
Was stimmt denn nun?
2.
Sie schreiben: "Die Preisbremsen werden in einigen Monaten auslaufen." Die wichtige Frage daraus: Gilt das Gesetz rückwirkend ab 1. Januar 2023? Und bis wann wird es gelten? Laufzeit?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre interessierte Nachfrage. Das Gesetz ist letzten Freitag (23.06.23) in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Nächste Woche Freitag (07.07.23) wird es noch im Bundesrat behandelt, wobei der Bundesrat das Gesetz nicht ablehnen kann. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Dies ist für gewöhnlich innerhalb weniger Wochen nach Beschlussfassung der Fall. Bis dahin können Sie die beschlossene Ausschussfassung über die Drucksache 20/7395 oder hier https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007395.pdf abrufen. Der in der Novelle beschlossene auf 28 Cent/kWh "preisgebremste" Tarif für Kunden mit HT/NT-Tarif, also Tag/Nacht-Tarif, gilt dann ab dem 01.08.23 bis zum Auslaufen der Preisbremse. Der Versorger kann die Unterstützung entweder als Einmalzahlung überweisen, was er bis spätestens Ende des Jahres getan haben muss. Oder er kann die Abschläge nach dem Prinzip der bisherigen Preisbremsenregelung anpassen.
Die Entlastungsregelung für Heizstrom gilt, solange die Preisbremse noch läuft. Aktuell ist der 31.12.2023 im Gesetz festgeschrieben, allerdings mit der Verlängerungsmöglichkeit bis zum 30.04.24. Es ist noch keine finale Entscheidung gefallen, ob die Preisbremse verlängert wird. Unter anderem wird hierfür die weitere Entwicklung der Preise an den Großmärkten berücksichtigt werden.
Mit besten Grüßen
Ingrid Nestle