Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Ingrid Nestle
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Leonhard Gregor S. •

Heizstrom; ich habe einen eigenen Zähler für meinen Nachstrom (begrenzte Stundenzahl). Warum erhalte ich nicht die 28 Cent/KWh? Ist das gerecht?

Tagsüber erhalte ich keinen Heizstrom (Elektroheizung). Warum werde ich mit 2 Zähler gegenüber den Nutzern mit einem Zähler benachteiligt. Wenn man das Gesetz nicht ändern kann oder will, so das man die Ausführungsbestimmungen so formulieren, dass auch Nutzer mit einem separaten Heizzähler den anderen Nutzern mit einem Zähler gleichgestellt werden. Wo bleibt sonst die Gerechtigkeit ?

Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.

genau dafür haben wir Grüne in den Verhandlungen zum Gesetz gekämpft. Wir wollen gerne, dass die Regel auch für getrennte Zähler gilt. Die FDP war generell skeptisch bei der Unterstützung von Heizstrom. So mussten wir am Ende einen Kompromiss finden, um zumindest einen wichtigen Teil der Heizstromkunden zu erreichen. Dabei haben wir versucht, möglichst viele der Menschen mit geringem Einkommen zu erreichen. Diese leiden ganz besonders unter der Energiepreiskrise, die durch unsere Abhängigkeit vom fossilen Gas und Putins Lieferstopp ausgelöst worden ist.

Entsprechend des Kompromisses gilt die Regelung nun nur für Kunden mit einem HT/NT-Tarif. Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden also auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht. Dabei wird der Referenzpreis lediglich für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt. Diese Entlastungen gelten ab dem 1. August 2023. Die Auszahlung erfolgt spätestens bis zum 31. Dezember 2023, wobei der Versorger die Wahl hat, die zusätzliche Entlastung entweder monatlich oder im Wege einer einmaligen Entlastung zu gewähren.

Mir ist bewusst, dass diese Lösung nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zufriedenstellend sein wird.

Mit besten Grüßen

Ingrid Nestle

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