Der Bundestag hat mit seinem Gesetz ermöglicht, dass Ungeimpfte vom sozialen Leben ausgeschlossen werden (2G). Wo sind die Studien, die den Vorteil gemessen haben (Evidenz)?
Die Regierungsfraktionen haben das Gesetz, das die Maßnahmen der Länder ermöglicht, beschlossen. Es wurde an die Hospitalisierungsinzidenz geknüpft. Die Hospitalisierung ist nicht überall so hoch wie in Bremen. Trotzdem werden die Ungeimpften mit den von Ihner Partei mit beschlossenen Regelungen ausgegrenzt. Aber wo ist der konkrete Beweis für den Nutzen? Wo sind die Studien, die den Vorteil gemessen haben?
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Frage. Eigentlich ist es genau andersherum: ohne die 2G-Regelungen hätten wir auch in der letzten Welle einen Lockdown gebraucht. Dass es nicht ganz ohne Maßnahmen ging, haben wir daran gesehen, wie sehr wir unser Gesundheitssystem schon an die Grenze gebracht haben. Erschöpfung beim medizinischen Personal, regionale Engpässe in Krankenhäusern und immer wieder die Verschiebung von wichtigen Operationen sind nur einige Belege dafür, dass Maßnahmen notwendig waren. Da geimpfte und geboosterte Menschen bei trotzdem stattfindender Infektion nachweislich über einen kürzeren Zeitraum ansteckend und gut gegen schwere Verläufe geschützt sind, war es möglich, dieser Gruppe gegenüber einem generellen Lockdown weitgehende Freiheiten einzuräumen. Und darauf wollten und konnten wir natürlich nicht verzichten. Ab wann auch für die Ungeimpften wieder mehr geöffnet werden kann, ist derzeit Gegenstand der Diskussion.
Dass die 2G-Regelungen auch dazu geführt haben, dass sich mehr Menschen haben impfen lassen, ist natürlich auch ein positiver Effekt. Sehr gerne wollen wir einen weiteren Lockdown beziehungsweise Schließungen für einen Teil der Bevölkerung im kommenden Herbst verhindern.
Mit freundlichem Gruß
Ingrid Nestle